Denkmale in der Stadt Wegberg

Lfd.-Nr. 166

 

Standort:

Am Tömp 6, D 41844 Wegberg - Klinkum

GPS:

5108' 13,6" N   06o 15' 39,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1718

Tag der Eintragung als Denkmal

19. Februar 2001

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

Wohnhaus in Klinkum

Denkmalbeschreibung:

Das Gebäude Am Tömp 6 ist eingebunden in eine Gruppe mehrerer Einzelgebäude, die zusammen wohl ehemals eine Hofanlage ausbildeten. Während es sich sonst um Gebäude des 19. Jahrhunderts oder jünger handelt, ist das traufständige Haus Nr. 6 eine im Gebinde noch weitgehend erhaltene zweigeschossige Fachwerkkonstruktion, die mit ihren in vier Achsen liegenden Gefache mit kleinen Querstreben und Zapfenverbindungen in das frühe 18. Jahrhundert datierbar ist. Die Inschrift eines im Bauzusammenhang gefundenen Türsturzbrettes lässt auf Baujahr und Erbauer schließen: „IHS ANNO 1718 / DEN 7 TAG IVNIVS HAT HENDRICH /STEFFENS VND MARIA VEITEN ELFVI DIS HAVS MIT DER GOTTES HULF GEB / AWET GOT BEWAHRE ES FVR AL VN  (Ecke ausgebrochen)“ Die Gefache der vorderen Fassade sind heute mit Ziegeln ausgemauert, bei Innenwänden ist aber zum Teil noch Lehmstakung erkennbar. Während der jüngsten Sanierung wurde ein weiterer Dachüberstand auf großen Streben über die gesamte Breite wiederhergestellt.

Die rückwärtige Fassade ist aus Backsteinen gemauert, mit Konsölchenfries als Traufgesims.

Das zuvor zweigeteilte Gebäude wurde behutsam an moderne Wohnverhältnisse angepasst, unter weitgehender Wahrung des originalen Bestandes. So wurde zwar im Inneren die Erdgeschoßdecke angehoben, historische Konstruktion und Materialien blieben umfassend erhalten.

Mit seiner erhaltenen Fachwerkkonstruktion ist das Haus Tömp 6 nach dem uns vorliegenden Kenntnisstand das derzeit älteste Gebäude Klinkums und markiert zudem zusammen mit den umgebenen Gebäuden einen alten Siedlungsschwerpunkt des Ortes. Es ist daher bedeutend für Wegberg. Wegen der umfänglich vorhandenen historischen Bausubstanz, die anschaulich vom ländlichen Bauwesen des 18. Jahrhunderts zeugt, besteht an seiner Erhaltung und Nutzung aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und siedlungsgeschichtlichen Gründen, ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß §2 (1) Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal.

 

Türinschrift aus dem Jahre 1718