Denkmale in der Gemeinde Aldenhoven |
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Nr. 56 |
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Standort: Flur 13, Flurstücke 27, 77, 78, 79, 80 D-52457 Aldenhoven - Niedermerz Zuständigkeit: Gemeinde Aldenhoven Baujahr: Bronzezeit Tag der Eintragung als Denkmal 15. Februar 2001 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Denkmalbeschreibung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 38 N hat das Büro L.A.N.D. auf den Grundstücken Gemarkung Niedermerz, Flur 13, Flurstücke 27, 77, 78, 79, 80 eine archäologische Prospektion durchgeführt. Es wurde eine römische Siedlungsstelle nachgewiesen. Durch Sondagen (Suchschnitte) konnte mindestens ein Gebäudekomplex eingegrenzt werden. Des Weiteren wurden Funde und Befunde aus der Bronzezeit (vermutlich) und der Älteren Eisenzeit nachgewiesen, die einen guten Erhaltungszustand aufwiesen. Es ist zu beachten, dass nur geringfügige Eingriffe in das Bodendenkmal zugelassen werden. Das bedeutet - Sicherung der Bodendenkmäler durch Aufschüttung der als Bodendenkmal nachgewiesenen Fläche(Abtragung des Humus bis zu einer Tiefe ab Erdgleiche von maximal 20 cm; kein Befahren der-abgezogenen Fläche mit schwerem Gerät; Überkopfaufkippung mit Kies o. ä. Verdichtungsmaterial),-Ausschluss von Kellern in den Konfliktbereichen. Die für die Erschließungsstraßen sowie für die Versorgungsleitungen und Kanalanschlüsse notwendigen Erdeingriffe werden unter Vorbehalt einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zugelassen. Erdeingriffe außerhalb des Bodendenkmals sind nur unter Aufsicht und Weisung des Rheinischen Amtes für Boden- Denkmalpflege- Außenstelle Nideggen- zulässig.
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