Denkmale in der Stadt Jülich

 Nr. 26-1

 

Standort:

St. Mauristraße 3,  D-52428 Jülich - Bourheim

GPS:

5054' 11,4" N   06o 19' 39,5" O

Zuständigkeit:

Kath. Kirchengemeinde Bourheim

Baujahr:

1776

Tag der Eintragung als Denkmal

25. Oktober 1990

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Kath. Pfarrkirche hl. Maurischen Martyrer in Jülich - Bourheim

Historische Ausstattungsstück

    

           

Denkmalbeschreibung:  

Gem. § 2 Abs. 2 Satz 3DSchG sind historische Ausstattungsstücke wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.

Folgende historische Ausstattungsstücke bilden mit der Kirche eine Einheit im Sinne von § 2 (2) Satz 3 Denkmalschutzgesetz:

a)      Barocker Hochaltar

b)      2 Seitenaltäre (Anfang 18. Jahrhundert) mit Reliquienschreinen; links mit neuer Figur, rechts mit altem Ölgemälde des heiligen Rochus

c)      Barockes Chorgestühl

d)      Barocke Kanzel in Birnenform (18. Jahrhundert)

e)      2 Ölgemälde im Chorraum (18. Jahrhundert); rechts Christus am Kreuz (lt. Clemen aus dem 17. Jahrhundert),  links Verspottung Jesu.

f)       Taufstein in Muschelform mit Inschrift „Fons Vitae 1804“

Folgende Bauteile sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG dem Denkmal zugehörige Anlagen:

a)      Grabplatte aus Blaustein mit abgelaufener lateinischer Inschrift (1778), am Eingangsvorbau des Turmes eingemauert.

b)      Grabkreuze (vorwiegend des 19.Jh) und Gefallenendenkmal (1914 bis 1918) vor dem Eingang der Kirche.

Die Erhaltung und Nutzung der historischen Ausstattungsstücke sowie der baulichen Anlagen liegen im öffentlichen Interesse. Sie sind bedeutend für die Geschichte des Menschen . Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, volkskundliche und künstlerische Gründe vor. Wissenschaftliche Gründe liegen vor, weil vorgenannte Teile für die Theologie bedeutend sind. Für die Volkskunde sind z.B. die Inschrift auf der Grabplatte und der Grabkreuze bedeutend.