Denkmale in der Stadt Jülich |
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Nr. 40 |
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Standort: Wolfshovener Straße 217, D-52428 Jülich - Stetternich GPS: 50o 55' 04,7" N 06o 24' 52,8" O Zuständigkeit: Nachbarschaft Baujahr: 1774 Tag der Eintragung als Denkmal 6. Februar 1987 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wendelinus - Kapelle in Jülich - Stetternich Denkmalbeschreibung: Es handelt sich um einen
kleinen, barocken Backsteinsaalbau von 1774, auf einem älteren Vorgängerbau
aus Holz, mit einem vorgelagerten, eingezogenem Türmchen, über dem
Turm eine kleine achtseitige Laterne mit einer kleinen Glocke und
Wetterhahn, verschiefertes Mansarddach, vier Rundbogenfenster, je einem
an den Längs- und zwei an der Straßenseite, und dreiachtel Chorabschluß.
Portal mit Haupteinfassung, darüber segmentbogige Mariennische mit
Statue. Innen: Saal mit Tonnengewölbe und Tonplattenfußboden. Historische
Ausstattung Folgende historische Ausstattungsstücke bilden mit der Wendelinus-Kapelle eine Einheit im Sinne von § 2 (2) Satz 3 GSchG a) neugotischer Altar mit hölzernen Statuen (vor 1774)des Heiligen Wendelinus und Rochus b) auf besonderen Postamenten zwei Engelsfiguren und die der Heiligen Franz von Assisi und Antonius von Padua, aus Holz c) vier neugotische Bänke Begründung der
Denkmaleigenschaft: Die Wendelinus-Kapelle in
Stetternich ist gemäß den Anschauungen und Bedürfnissen der
mittelalterlichen Volksfrömmigkeit bedeutend für die Geschichte des
Menschen im Sinne des § 2 Abs. I, Satz 2 DSchG. Sie gehört zu den
Kleineren, heute kaum bekannten Wallfahrtsstätten des Rheinlandes. Ihr Name geht auf den Heiligen Wendelinus zurück, der im 6. Jahrhundert als Einsiedler oder Mönch bei Trier gelebt hatte. Er wurde zum Helfer der Bauern, indem er sich besonders des kranken Viehs annahm. Im Mittelalter wurde er zum Mönchheiligen ernannt, zu dessen Grab man nun pilgerte. Dem Wendelin wurden jedoch weniger Pfarrkirchen, als vielmehr Altäre und vor allem viel Kapellen geweiht.
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