Denkmale in der Stadt Jülich

 Nr. 75

 

Standort:

Wilhelm - Johnen - Straße , D-52428 Jülich 

GPS:

5054' 08,9" N   06o 23' 04,5" O

Zuständigkeit:

KFA und Bund

Baujahr:

1914

Tag der Eintragung als Denkmal

17. Februar 1997

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

ehem. Eisenbahnausbesserungswerk in Jülich

Denkmalbeschreibung:

Die ehemalige Hauptwerkstätte wurde zwischen 1914 – 1918 von der Königlichen Eisenbahn-Direktion Cöln erbaut, Entwürfe Regierungsbaumeister Hartwig und Panzlaff. Entwürfe der Eingangsgebäudegruppen und des Wasserturms von Regierungs- und Baurat Biecker. 

Das Werksgelände umfasst ursprünglich 283.000 qm mit fast 60.500 qm bebaute Fläche. 

Im 2. Weltkrieg erlitten etliche Gebäude Schäden, die zwischen 1949- 1952 weitgehend beseitigt wurden. 

1964 legte die Bundesbahn das Werk still, seitdem wird der südöstliche Teil von der Bundeswehr (Heeresinstandsetzungswerk – HIW - ) und der nordwestliche von der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) genutzt.

Der Hauptzugang erfolgte von der 1918 neu angelegten Umgehungsstraße im Nordosten der Anlage. In ursprünglich symmetrischer Anlage stehen sich das Pförtnerhaus und das Feuerwehr- und Arztgebäude gegenüber. 

Folgende Gebäudeteile bildeten die Gesamtanlage:

Pförtnerhaus (1),     Spritzenhaus (2),      Speisesaal, Küche, Ledigenheim  (3),    Verwaltungsgebäude  (4),      Badeanstalt (5) ,    Ersatzteillager  (6),     Zentrallager  (7),    Schreinerei  (8),    Hauptschmiede (9),     Kesselhaus (10),   Lokwiegeraum  (11),   Anheizschuppen (12),  Kompressorraum (13),   Transformatorenhaus (14)    Wagenhalle (15),    Lokrichthalle (16),    Kesselschmiede (17),    Eisenlager (18).

Man kann sagen, das an der Erhaltung und Nutzung des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks ein öffentliches Interesse besteht. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und weil  künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.