Denkmale in der Gemeinde Titz

 Nr. 2

 

Standort:

Düppelsmühle,  D-52445 Titz

GPS:

5100' 07,6" N   06o 26' 30,2" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1829

Tag der Eintragung als Denkmal

19. November 1982

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Düppelsmühle (Bockwindmühle) in Titz

Denkmalbeschreibung

Die Düppelsmühle ist eine Bockwindmühle auf einem Backsteinsockel, die 1829 an dieser Stelle errichtet worden ist. Sie ist eine der seltenen noch erhaltenen Mühlen dieses Types und stellt ein Charakteristikum des Jülicher und Titzer Landschaftsbildes dar. Es besteht ein höchstes öffentliches Interesse am Erhalt der Bockwindmühle.

Aus der obigen Darstellung begründet sich das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohngebäudes als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes NW vom 11.03.1980 (GV.NW.S. 226).

Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt im Benehmen mit dem Rhein. Amt für Denkmalpflege in Bonn aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Titz vom 06.04.1982.