Denkmale in der Gemeinde Titz

 Nr. 4

 

Standort:

Linnicher Straße 58 u. 60,  D-52445 Titz

GPS:

5100' 17,8" N   06o 25' 24,5" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

18. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

12. Januar 1984

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Backstein - Hofanlage in Titz

Denkmalbeschreibung

Das Haus Linnicher Straße 58, ein Wohnhaus erbaut im Jahre 1787 gehört zu einer ehemaligen Backsteinhofanlage aus dem 18. Jahrhundert. Links neben dem Wohnhaus (Linnicher Straße 60) befindet sich ein Landarbeiterhaus aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts, dem vorbeschriebenen Backsteinhof zugehörig.

Die gesamte Anlage ist ein anschauliches Beispiel für Arbeits- und Lebensgewohnheiten der Zeit im 18. Jahrhundert und ist daher von Bedeutung für die Geschichte der Menschen und auch für die Sozialgeschichte.

Ihre Erhaltung liegt aus volkstümlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

Aus vorstehender Darstellung begründet sich das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohngebäudes als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes NW vom 11.03.1980 (GV.NW.S. 226).

Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt im Benehmen mit dem Rhein. Amt für Denkmalpflege in Bonn aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Titz vom 21.12.1983.