Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. B 140 |
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Standort: Bettrather Straße 4, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 11' 53,0" N 06o 25' 49,5 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1895 Tag der Eintragung als Denkmal 17. November 1997 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohn- und Geschäftshaus in Mönchengladbach - Mitte Denkmalbeschreibung: Dreigeschossiges Eckgebäude
unter einem von der Straßenansicht her kaum wahrnehmbaren
Sattel-Walmdach. Formale Ausbildung der beiden Straßenfronten gleich,
im Detail jedoch variierend: Auf jeder Straßenseite
Horizontalgliederungen mittels Sockel-, Stockwerk- und weit vorkragendem
Dachgesims; weitere horizontale Strukturierung des Erdgeschosses durch
kräftige Bossenimitation. Die abgeschrägte Stirnseite akzentuiert im
ersten Obergeschoß ein kastenförmiger Erker, der sich in Form eines
kleinen Balkonaustritts ins zweite Obergeschoß fortsetzt. Die breitere
Seitenfront zur Bettrather Straße wird bestimmt durch eine gleichmäßige
Reihung hochrechteckiger Fenster, deren Gleichmaß im ersten und zweiten
Obergeschoß durch das Absetzen des jeweils rechten Fensters
unterbrochen wird. Die mit nur drei Achsen kürzere Front zur
Ferdinandstraße ist analog gegliedert, wobei die einzelnen
Fensterachsen jedoch breiter ausgebildet sind. Erschlossen wird das Gebäude
einmal auf der zur Bettrather Straße gelegenen Seite mittels der tief
eingeschnittenen, zu den Wohnungen führenden Eingangsnische in der
linken Achse und durch den Ladenzugang in der Stirnseite des Hauses.
Abgesehen von drei breiter dimensionierten Fensteröffnungen in den
Erdgeschoßfronten sind alle Fenster des Hauses als gleichförmig
scheitrecht abschließende Hochrechtecke ausgebildet, wobei die
einfassenden Rahmungen geschoßweise variieren. Die Fenster des
Erdgeschosses (zur Bettrather Straße vier, zur Ferdinandstraße 3) sind
schmucklos in die Wandfläche eingeschnitten; die fünf Öffnungen des
ersten Obergeschosses (der "Beletage") von einer Ädikularahmung
gefaßt und die des zweiten Obergeschosses entsprechend schlichter mit
einer Gesimsverdachung über einem Schlußstein bekrönt. Ein
ornamentales Friesband schließt die Stuckfassade ab. Die Unterschutzstellung
erfolgt aus: städtebaulichen Gründen und architekturhistorischen Gründen.
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