Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. B 140

 

Standort:

Bettrather Straße 4,  D 41061 Mönchengladbach - Mitte

GPS:

5111' 53,0" N   06o 25' 49,5 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1895

Tag der Eintragung als Denkmal

17. November 1997

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohn- und Geschäftshaus in Mönchengladbach - Mitte

Denkmalbeschreibung:    

Dreigeschossiges Eckgebäude unter einem von der Straßenansicht her kaum wahrnehmbaren Sattel-Walmdach. Formale Ausbildung der beiden Straßenfronten gleich, im Detail jedoch variierend: Auf jeder Straßenseite Horizontalgliederungen mittels Sockel-, Stockwerk- und weit vorkragendem Dachgesims; weitere horizontale Strukturierung des Erdgeschosses durch kräftige Bossenimitation. Die abgeschrägte Stirnseite akzentuiert im ersten Obergeschoß ein kastenförmiger Erker, der sich in Form eines kleinen Balkonaustritts ins zweite Obergeschoß fortsetzt. Die breitere Seitenfront zur Bettrather Straße wird bestimmt durch eine gleichmäßige Reihung hochrechteckiger Fenster, deren Gleichmaß im ersten und zweiten Obergeschoß durch das Absetzen des jeweils rechten Fensters unterbrochen wird. Die mit nur drei Achsen kürzere Front zur Ferdinandstraße ist analog gegliedert, wobei die einzelnen Fensterachsen jedoch breiter ausgebildet sind. Erschlossen wird das Gebäude einmal auf der zur Bettrather Straße gelegenen Seite mittels der tief eingeschnittenen, zu den Wohnungen führenden Eingangsnische in der linken Achse und durch den Ladenzugang in der Stirnseite des Hauses. Abgesehen von drei breiter dimensionierten Fensteröffnungen in den Erdgeschoßfronten sind alle Fenster des Hauses als gleichförmig scheitrecht abschließende Hochrechtecke ausgebildet, wobei die einfassenden Rahmungen geschoßweise variieren. Die Fenster des Erdgeschosses (zur Bettrather Straße vier, zur Ferdinandstraße 3) sind schmucklos in die Wandfläche eingeschnitten; die fünf Öffnungen des ersten Obergeschosses (der "Beletage") von einer Ädikularahmung gefaßt und die des zweiten Obergeschosses entsprechend schlichter mit einer Gesimsverdachung über einem Schlußstein bekrönt. Ein ornamentales Friesband schließt die Stuckfassade ab.

Die Unterschutzstellung erfolgt aus: städtebaulichen Gründen und architekturhistorischen Gründen.