Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. B 157 |
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Standort: Bylandtstraße 26, D 41236 Mönchengladbach - Rheydt GPS: 51o 10' 07,3" N 06o 27' 20,4 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1905 Tag der Eintragung als Denkmal 10. September 1996 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Rheydt
Die Gebäude Bylandtstr. Nr. 22, 24, 26, 28 und 30 sind Teil einer historischen Häuserzeile Denkmalbeschreibung: Das Wohnhaus ist ein
dreigeschossiger Putzbau von vier unregelmäßig ausgebildeten Achsen
und rückwärtigem Anbau. Asymmetrische Fassadenausführung unter
Betonung der rechten Fassadenhälfte mittels akzentuierter
Fensterfassungen und geschweiftem Giebel. Horizontale Gliederung durch
abgesetzten Kellersockel, Stockwerk-, Sohlbank- und kastenförmiges
Traufgesims. Die glatt in die Wandfläche eingeschnittenen Fensteröffnungen
sind mit Ausnahme eines breiteren Fensters im Erdgeschoß gleichförmig
hochrechteckig ausgebildet, variieren aber durch geschoßweise
modifizierende Fensterrahmungen. Neben dem links angeordneten
Hauseingang wird das bis zur Kämpferhöhe grob verputzte Erdgeschoß
von drei Fenstern, einem breiteren und zwei schmaleren in enger
Anordnung, belichtet. Ein flaches Putzband bildet den Abschluß des
Grobputzes und die Verbindung aller Wandöffnungen. Die jeweils vier
Fenster der Obergeschosse nehmen die achsiale Linie der Erdgeschoßfenster
auf, wobei die beiden der rechten Fassadenhälfte durch eine geschoßübergreifende
Rahmung, korrespondierende Gebälkverdachungen (mit Klötzchenfries) und
florale Ornamentik miteinander verbunden sind. Das Giebelfeld öffnet
ein vereinzeltes Rechteckfenster. Ein mäßig steil geneigtes Satteldach
schließt das Gebäude ab. Die an Formen der Deutschen Renaissance
orientierte Stuckornamentik beschränkt sich im wesentlichen auf flach
aufgetragene Fensterrahmungen und -verdachungen sowie floral
ausgebildeten Brüstungs- und Bekrönungsschmuck im 2. Obergeschoß; mit
Maßwerkimitationen betont ist die Giebelform. Die Unterschutzstellung
erfolgt aus architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen.
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