Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. K 037

 

Standort:

Kuckumer Straße 21, D 41189 Mönchengladbach - Wanlo

GPS:

5105' 40,0" N   06o 24 42,4 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Mitte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

13. September 1988

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Wanlo

Denkmalbeschreibung:      

Zweigeschossige Traufenhaus von drei ungleichwertigen Achsen mit einem Satteldach in Betonziegeldeckung und linksseitiger Toreinfahrt. Der queraufgeschlossene Fachwerkbau ist zur Straßenseite in Backstein erneuert. Zwei Mauersplinte in der Fassade in Form der Ziffern 1 und 7 (rudimentäre Datierung) sowie die für den in der Region spezifischen traufständigen Bauernwohnhaustyp ungewöhnlich geringe Achsenzahl lassen darauf schließen, daß vom ursprünglichen Bestand die rechte Hälfte -das heutige Nachbarhaus- abgeteilt wurde. In der rechten Gebäudehälfte in jedem Geschoß zwei stichbogig überdeckte Fensteröffnungen mit Sohlbänken; die des Obergeschosses von abnehmender Höhe. Oberhalb der Tordurchfahrt zwei scheitrecht überspannte, später eingebrochene Fensteröffnungen. Die mit scheitrechtem Sturz abschließende Toreinfahrt läßt noch die ursprünglich rundbogige und mit Schlußstein besetzte Originalöffnung erkennen. Die Tordurchfahrt sowie die Rückfront des Hauses haben sich in Fachwerkkonstruktion mit verputzten Ausfachungen erhalten. Innerhalb des weitgehend ursprünglichen Gefüges in der Durchfahrt ein kräftiger Querbalken mit der Inschrift "Anno MRA 1681". Ob diese Datierungsinschrift dem tatsächlichen Baujahr entspricht, oder ob dieser Balken hier "wiederverwendet" wurde, ist nicht definitiv zu beurteilen. Die Fenster an der Rückfront sind in unregelmäßiger Gliederung in nicht ursprünglicher Größe angeordnet; die Tordurchfahrt durch Mauerwerk bzw. Holzverblendung geschlossen und als Wohnraum (mit Abgang zum Gewölbekeller) genutzt. Zur linken Seite hin wird der Hofraum durch eine hohe Backsteinmauer, zur rechten durch einen eingeschossigen Anbau der 40er Jahre geschlossen. Wie dieser Anbau gehört auch der dem Wohnhaus gegenüberliegende Fachwerkbau (Nr.23) nicht zur denkmalwerten Substanz.

Die Unterschutzstellung erfolgt aus siedlungsgeschichtlichen Gründen.