Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. K 037 |
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Standort: Kuckumer Straße 21, D 41189 Mönchengladbach - Wanlo GPS: 51o 05' 40,0" N 06o 24 42,4 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: Mitte des 19. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 13. September 1988 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Wanlo
Denkmalbeschreibung: Zweigeschossige Traufenhaus
von drei ungleichwertigen Achsen mit einem Satteldach in
Betonziegeldeckung und linksseitiger Toreinfahrt. Der
queraufgeschlossene Fachwerkbau ist zur Straßenseite in Backstein erneuert. Zwei Mauersplinte in der Fassade in Form der Ziffern
1 und 7 (rudimentäre Datierung) sowie die für den in der Region
spezifischen traufständigen Bauernwohnhaustyp ungewöhnlich geringe
Achsenzahl lassen darauf schließen, daß vom ursprünglichen Bestand
die rechte Hälfte -das heutige Nachbarhaus- abgeteilt wurde. In der
rechten Gebäudehälfte in jedem Geschoß zwei stichbogig überdeckte
Fensteröffnungen mit Sohlbänken; die des Obergeschosses von
abnehmender Höhe. Oberhalb der Tordurchfahrt zwei scheitrecht überspannte,
später eingebrochene Fensteröffnungen. Die mit scheitrechtem Sturz
abschließende Toreinfahrt läßt noch die ursprünglich rundbogige und
mit Schlußstein besetzte Originalöffnung erkennen. Die Tordurchfahrt
sowie die Rückfront des Hauses haben sich in Fachwerkkonstruktion mit
verputzten Ausfachungen erhalten. Innerhalb des weitgehend ursprünglichen
Gefüges in der Durchfahrt ein kräftiger Querbalken mit der Inschrift
"Anno MRA 1681". Ob diese Datierungsinschrift dem tatsächlichen
Baujahr entspricht, oder ob dieser Balken hier
"wiederverwendet" wurde, ist nicht definitiv zu beurteilen.
Die Fenster an der Rückfront sind in unregelmäßiger Gliederung in
nicht ursprünglicher Größe angeordnet; die Tordurchfahrt durch
Mauerwerk bzw. Holzverblendung geschlossen und als Wohnraum (mit Abgang
zum Gewölbekeller) genutzt. Zur linken Seite hin wird der Hofraum durch
eine hohe Backsteinmauer, zur rechten durch einen eingeschossigen Anbau
der 40er Jahre geschlossen. Wie dieser Anbau gehört auch der dem
Wohnhaus gegenüberliegende Fachwerkbau (Nr.23) nicht zur denkmalwerten
Substanz. Die Unterschutzstellung erfolgt aus siedlungsgeschichtlichen Gründen.
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