Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. K 084

 

Standort:

Klumpenstraße 45, D 41066 Mönchengladbach - Damm

GPS:

5113' 08,1" N   06o 28' 36,0 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1. Hälfte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

9. Oktober 1995

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hofanlage in Damm

     

Denkmalbeschreibung:      

Die Klumpenstraße ist eine der ältesten Wegeführungen der Honschaft Damm. Offene vierseitige Hofanlage in Fachwerkbauweise; teilweise in Backstein erneuert. Noch in der ursprünglichen Aufteilung und Anordnung von Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden. Die Zufahrt zum Innenhof mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune erfolgt straßenseitig durch ein traufständiges Torhaus in Ständer-Binder Konstruktion, die in ihrer Unregelmäßigkeit partielle Eingriffe erkennen läßt. Ein flach geneigtes Satteldach schließt das Gebäude ab. Die Westseite des Hofgevierts nimmt das zweigeschossige, quererschlossene Wohnhaus ein, dessen originale Fachwerkkonstruktion im linken Fassadenabschnitt des Erdgeschosses durch Massivmauerwerk ersetzt wurde. Die Erschließung des Hauses erfolgt sowohl von der Mitte als auch von der rechten Außenachse. Über der Haustüre Datierungsinschrift: "IME MMS 1838". Alle Fenster sind als gleichförmige Rechtecke ausgebildet, wobei die des linken Fassadenabschnittes (EG) durch einen segmentbogigen Abschluß überhöht werden. Die beiden Fenster des linken Fassadenbereiches sind in regelmäßigen Abständen angordnet; die weiteren zwei in variierenden Abständen in das hier verunklärte Balken-/Riegelgefüge eingebunden. Von den drei Fenstern des Obergeschosses sind die der rechten Fassadenhälfte jeweils mittig in das entsprechende Gebinde eingefügt; das linke Fenster nimmt die Achse des Erdgeschoßfensters auf. Die straßenseitige Giebelfront ist durchgängig in kleinteilige Gefache gegliedert und wird von analog ausgebildeten Rechteckfenstern geöffnet. Das Dachgeschoß belichten zwei kleine Fensterluken, die in einteilige Schlagläden eingelassen wurden. Ein Satteldach in Tonziegeldeckung (neueren Datums) und verschieferten Ortgängen schließt das Gebäude ab. Die dem Wohnhaus gegenüberliegende Scheune ist in Backsteinbauweise 1933 (Auskunft der Eigentümerin) als Ersatz eines Fachwerk-Vorgängerbaues errichtet worden und nicht in die denkmalwerte Substanz einzubeziehen. Der umgebende Bauerngarten mit Obstwiese ist als schützenswerter Bestandteil des Objektes mit in die Denkmalliste einzutragen.

Die Unterschutzstellung des Objektes liegt aus volks- und hauskundlichen sowie siedlungsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.