Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. L 039

 

Standort:

Luisenstraße 169, D 41061 Mönchengladbach - Mitte

GPS:

5111' 29,2" N   06o 25' 17,4 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1908

Tag der Eintragung als Denkmal

15. Januar 1998

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte

     

Die Objekte Nr. 167 - 173 sind Teil einer geschlossenen Häuserzeile

Denkmalbeschreibung:      

Die Luisenstraße liegt unmittelbar südwestlich des historischen Stadtkerns. Breitgelagerter Putzbau von zwei Geschossen mit ausgebautem Dachgeschoß. Asymmetrische Fassadengliederung unter Betonung eines Wandabschnittes mittels Erker und Dreieckgiebel. Die horizontale Betonung übernehmen neben Sockel-, Stockwerk- und Dachgesims die Quaderimitationen des Erdgeschosses und der konsolgestützte Balkon bzw. die Brüstung des Erkers im Obergeschoß. Eine Vertikalbetonung deuten die seitlich einfassenden Lisenen der Giebelachse an. Erschließung des Hauses erfolgt über den rechts angeordneten Eingang mit gesimsverdachtem Oberlicht. Der ungleichwertigen Achsausbildung folgend, öffnen die Fenster in rhythmisierten Abständen die Fassade, wobei sie von geschoßweise differierender Form und Ausbildung sind. Stichbogig überdeckt sind die beiden linken Fenster des Erdgeschosses; korbbogig das breitere, rechts flankierende Fenster. Als Hochrechtecke mit scheitrechtem Sturz sind alle Fenster des Obergeschosses (drei einzelne und fünf Erkeröffnungen) ausgebildet; wobei die Öffnungen des Erkers schmaler bzw. auch niedriger (seitlich) dimensioniert sind. Links im Dachgeschoß eine Reihung vier gleichförmiger, durch eine gemeinsame Sohlbank verbundene Hochrechtecke; rechts und in der Giebelachse in Analogie jeweils zwei weitere Öffnungen. Mit Schlagläden akzentuiert sind die Giebelfenster. Ein schiefergedecktes Mansarddach schließt das Gebäude ab. Die insgesamt verhalten eingesetzte Stuckornamentik beschränkt sich im wesentlichen auf eine flach aufgetragene Eingangsrahmung, Brüstungsschmuck in Balkon und Erker, Fenstersturzdekor (OG) sowie eine Rankenkartusche im Giebelfeld.

Die Unterschutzstellung erfolgt daher aus architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen.