Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
||
Nr. L 039 |
||
Standort: Luisenstraße 169, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 11' 29,2" N 06o 25' 17,4 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1908 Tag der Eintragung als Denkmal 15. Januar 1998 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte
Die Objekte Nr. 167 - 173 sind Teil einer geschlossenen Häuserzeile Denkmalbeschreibung: Die Luisenstraße liegt
unmittelbar südwestlich des historischen Stadtkerns. Breitgelagerter
Putzbau von zwei Geschossen mit ausgebautem Dachgeschoß. Asymmetrische
Fassadengliederung unter Betonung eines Wandabschnittes mittels Erker
und Dreieckgiebel. Die horizontale Betonung übernehmen neben Sockel-,
Stockwerk- und Dachgesims die Quaderimitationen des Erdgeschosses und
der konsolgestützte Balkon bzw. die Brüstung des Erkers im Obergeschoß.
Eine Vertikalbetonung deuten die seitlich einfassenden Lisenen der
Giebelachse an. Erschließung des Hauses erfolgt über den rechts
angeordneten Eingang mit gesimsverdachtem Oberlicht. Der
ungleichwertigen Achsausbildung folgend, öffnen die Fenster in
rhythmisierten Abständen die Fassade, wobei sie von geschoßweise
differierender Form und Ausbildung sind. Stichbogig überdeckt sind die
beiden linken Fenster des Erdgeschosses; korbbogig das breitere, rechts
flankierende Fenster. Als Hochrechtecke mit scheitrechtem Sturz sind
alle Fenster des Obergeschosses (drei einzelne und fünf Erkeröffnungen)
ausgebildet; wobei die Öffnungen des Erkers schmaler bzw. auch
niedriger (seitlich) dimensioniert sind. Links im Dachgeschoß eine
Reihung vier gleichförmiger, durch eine gemeinsame Sohlbank verbundene
Hochrechtecke; rechts und in der Giebelachse in Analogie jeweils zwei
weitere Öffnungen. Mit Schlagläden akzentuiert sind die Giebelfenster.
Ein schiefergedecktes Mansarddach schließt das Gebäude ab. Die
insgesamt verhalten eingesetzte Stuckornamentik beschränkt sich im
wesentlichen auf eine flach aufgetragene Eingangsrahmung, Brüstungsschmuck
in Balkon und Erker, Fenstersturzdekor (OG) sowie eine Rankenkartusche
im Giebelfeld. Die Unterschutzstellung erfolgt daher aus architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen.
|