|
||
Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
||
Nr. N 017 |
||
Standort: Nordstraße 140, Friedhofstraße, D 41236 Mönchengladbach - Rheydt GPS: 51o 10' 25,6" N 06o 27' 00,1 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1922 Tag der Eintragung als Denkmal 15. Oktober 2003 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Evangelischer Friedhof in Rheydt
Denkmalbeschreibung: Der evangelische Friedhof
Rheydt liegt nordöstlich des historischen Kerns der ehemals selbständigen
Stadt Rheydt. Er nimmt, bis auf die Zeilenbebauung entlang der
Gartenstraße, die gesamte Fläche zwischen Nord-, Pötter- und
Friedhofstraße ein. Der Friedhof wurde seit 1822 in mehreren, nicht
immer genau zu datierenden Phasen als Zentralfriedhof für die zahlenmäßig
stark anwachsende evangelische Gemeinde in Rheydt als
Nachfolgeeinrichtung für den aufgegebenen Begräbnisplatz auf dem
Kirchhof neben der alten Hauptkirche am Marktplatz angelegt. Entlang der
Friedhofstraße wird er durch eine hohe, von Lisenen gegliederte
Ziegelsteinmauer eingefriedet. Die Mauer entlang der Pötterstraße ist
verputzt. Die Begrenzung zur Nordstraße übernimmt eine im Zusammenhang
mit dem Bau der Friedhofskapelle von 1928 erstellte, partiell verputzte
Natursteinmauer. Das an der Kapelle verwendete Baumaterial (Anröchter
Grünsandstein) findet sich
auch an dieser Begrenzungsmauer wieder. Zugänge zum Friedhof sind über
die Friedhofstraße (alter Zugang) und Nordstraße (neuer Zugang) möglich:
Die um die Wende vom 19. zum 20. Jh. angelegte und durch ihre
architektonische Gestaltung hervorgehobene Toranlage an der Friedhofstraße
demonstriert das Selbsbewußtsein und den Repräsentationswillen der
evangelischen Gemeinde Rheydt. Die Toranlage besteht aus einer
rundbogigen, von zwei Torflügeln geschlossenen und mittig angeordneten
Durchfahrt mit seitlich angefügten separaten Fußgängerdurchgängen.
Erbaut wurde sie aus mächtigen Quadern eines bräunlichen Sandsteins
(evt. Ruhrsandstein) über Basaltlavasockeln. Zwei die Durchfahrt
flankierende und rechtwinklig vorgezogene Mauervorsprünge mit
gedrungenen Vierpaßsäulenstellung über hohen, mehrfach profilierten
Basen und flachen, von Weinblättern umkränzten Kapitellen tragen das
von einer imposanten Dachkonstruktion mit profiliertem Ortgang gebildete
Dreiecksdach. Oberhalb der Kapitelle sind reliefierte Putten
dargestellt, die sich auf einen Zinnenkranz abstützen. Über dem
Torbogen steht die Inschrift: <DEINE TOTEN WERDEN LEBEN>. Seitlich
der Tordurchfahrt erlauben zwei angefügte niedrigere
"Anbauten" unter Walmdach den Zugang für Fußgänger.
Geschlossen werden die Zugänge durch eiserne Tor- und Türflügel aus
Walzblech. Alle Dächer sind mit Biberschwanz-Ziegeln eingedeckt. Nach
Westen an die Toranlage angefügt liegt die 1869 erbaute "Halle für
Grabreden", die heute infolge einer betrieblichen Neuorganisation
umgenutzt ist und neue Funktionen aufgenommen hat. Auf der Nordseite der
Friedhofsanlage korrespondiert mit der alten repräsentativen Toranlage
an der Friedhofstraße ein sehr schlicht gestalteter Eingang von der
Nordstraße her. Am nördlichen Ende der Haupterschließungsachse
gelegen und gestalterisch auf den Gebäudekomplex der Friedhofskapelle
mit angrenzenden Büros und Leichenhalle von 1928 bezogen, ist er nur
als Öffnung in der Begrenzungsmauer ausgebildet. Ein durchgängig
einheitlicher und geschlossener Grundriß der Gesamtanlage des Friedhofs
ist aufgrund seiner Entstehungsgeschichte nicht zu erkennen. Die räumliche
Strukturierung ist vielmehr geprägt durch die verschiedenen, jeweils in
sich symmetrisch gegliederten Erweiterungsflächen mit ihren jeweiligen
Einfriedungsmauern, die heute zum Teil durch Hecken ersetzt sind, und
durch Alleen. Generell ist festzustellen, daß der größere südöstliche
Bereich in seiner geometrischen Gliederung mit zentraler Hauptachse und
rechtwinklig angeordneten Nebenachsen sowie der heute nicht mehr
konsequent durchgehaltenen, ehemals symmetrischen Verteilung der
Einzelflächen den Ordnungs- und Gestaltungskriterien des 19./ 20. Jh.
entspricht. Geringfügige Veränderungen der inneren Struktur sind
jedoch aufgrund der systematischen Wiederbelegung, durch die Aufgabe der
großen Familiengrabstätten und ihrer Umwandlung in Wahlgräber,
festzustellen. Analog bieten die Grabsteine dieses ältesten Bereichs
ein in sich heterogenes Bild. Es lassen sich keine einheitlichen
Stilmerkmale ausmachen, da neben denen der frühen Zeit überwiegend
zeitgenössische Grabdenkmäler das Erscheinungsbild prägen. Die
wenigen großen Erbbegräbnisse - dies gilt auch für die ältesten, an
der inneren Umfassungsmauer angelegten Grabstätten - sind durchweg von
guter Qualität und werden einzeln aufgelistet und beschrieben. (vgl.
Anlage 1-3, 5-21, 23-29, 31, 38-40, 42-55, 59, 60, 66)
Formalgestalterisch setzt sich die westliche Erweiterungsfläche an der
Gartenstraße deutlich ab. In der Form eines Wegekreuzes mit zwei sich
rechtwinklig kreuzenden Wegeachsen, die die Fläche in vier gleich große,
an den Enden abgerundete Viertel teilen, werden ältere
Gestaltungskriterien wieder aufgegriffen. Eine kleiner dimensionierte
Variante schließt sich nach Norden an. Die Belegungsfläche zur
Nordstraße ist sehr viel jüngeren Datums, sie stammt aus der
Nachkriegszeit und läßt kein konsequentes Ordnungsprinzip erkennen.
Eine räumliche Zusammenfassung der einzelnen Flächen der
Friedhofsanlage wird dennoch durch Pflanzungen - vor allem Hecken - und
die miteinander verbundenen Wegeführungen erreicht. Die diversen
Erweiterungen mit ihren jeweiligen Begrenzungsmauern verunklären
allerdings leicht das Erscheinungsbild der Gesamtanlage. Der evangelische Friedhof Nordstraße ist aus ortshistorischen, sozialhistorischen und kunsthistorischen sowohl in seiner grundlegenden Anlage einschließlich der Haupterschließungsachsen, Wegeführungen, Einfriedungsmauern und Toranlagen an der Friedhofstraße und Nordstraße als auch der in der Anlage genannten und einzeln beschriebenen Grabstätten und Grabdenkmäler als herausragendes Baudenkmal unbedingt schützenswert. |