Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. N 019

 

Standort:

Neusser Straße 374, D 41065 Mönchengladbach - Lürrip

GPS:

5112' 10,5" N   06o 28' 53,2 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1941 - 1943

Tag der Eintragung als Denkmal

14. Januar 2003

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

ehem. Luftschutzbunker in Lürrip

Denkmalbeschreibung:          

Das Objekt liegt an der Einmündung der Straße Am Hülserhof in die Neusser Straße. Der ehemalige Luftschutzbunker gehört zum Typus des Hochbunkers mit Turmcharakter, der dreimal in Mönchengladbach gebaut wurde und sich an der Neusser Straße am anschaulichsten erhalten hat. Er repräsentiert einen Bautyp, der einst durch die Vorbereitung auf den Zweiten Weltkrieg und die dringliche Notwendigkeit des Zivilschutzes errichtet wurde. Der ehemalige Bunker ist sechsgeschossig, aus Stahl- bzw. Eisenbeton mit abgeschrägten Ecken, einem hohen walmartigen Abschluß mit wuchtigem Kranzgesims in Zahnschnitt. Er wurde über rechteckigem Grundriß auf einer Grundfläche von ungefähr 16 x17 m bei einer Höhe von ca. 19 m errichtet. Unmittelbar nach Kriegsende wurden durch die in Mönchengladbach stationierten Briten in den turmartigen Hochbunker Fenster gesprengt, um ihn einer Wohnnutzung zuzuführen. Des weiteren wurden die Gasschleusen entfernt sowie der straßenseitige Eingang vermauert.

Der Bunker ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere für die Geschichte des Zivilschutzes im nationalsozialistisch regierten Deutschland und für den Umgang mit diesen Bauten unmittelbar nach Kriegsende durch die Besatzungsmacht der Briten. Er ist ebenso bedeutend für die Geschichte der Stadt Mönchengladbach, insbesondere für die Ortslage Lürrip. Dieses Bauwerk mit seiner verteidigungstechnischen Funktion sicherte einem Großteil der Lürriper Bevölkerung das Überleben und linderte in der Nachkriegszeit die enorme Wohnungsnot. Als im Dritten Reich neu entwickelter Bautyp, als Zeugnis der jüngeren leidvollen Geschichte ist der Bunker Neusser Straße 274 aus wissenschaftlichen, architektur-, sozial- und ortsgeschichtlichen Gründen als Denkmal gemäß § 2 DSchG NRW zu erhalten und zu nutzen.