Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. Sch 005 |
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Standort: Scharnhorststraße 1 / Rheinbahn 18, D 41063 Mönchengladbach - Eicken GPS: 51o 12' 13,4" N 06o 26' 26,5 O Zuständigkeit: Land NRW Baujahr: 1902 - 1912 Tag der Eintragung als Denkmal 27. März 1985 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Gerichtsgefängnis und Amtsleiterwohnhaus in Eicken
Denkmalbeschreibung: Das Objekt liegt im Stadtteil
Eicken zwischen Hohenzollernstraße und Kaldenkirchener Str. und wurde
zwischen 1902 und 1912 errichtet. Die Hauptfassade des
Gerichtsgebäudes an der Hohenzollernstraße ist 124 m lang. In der Rückfront
der Anlage liegt das Gefängnis. Das dazugehörige zweigeschossige
Amtsleiterwohnhaus mit Putzfassade wird von einem Walmdach überdeckt. Der 4 bis 5 geschossige Gefängnistrakt
ist für 100 Häftlinge errichtet, entsprechend der damaligen
ministeriellen Bestimmungen für neue Gefängnisbauten. Die Fassade zur
Rheinbahnstraße ist mit Eck- und Mittelrisalite reich gegliedert. Das Land- und Amtsgericht Mönchengladbach bildet eine bauliche und historische Einhait mit dem Gerichtsgefängnis und dem dazugehörenden Amtsleiterwohnhaus. Die Erhaltung des Baukomplexes liegt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, insbesondere architektur-, orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse. |