Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. Sch 005

 

Standort:

Scharnhorststraße 1 / Rheinbahn 18, D 41063 Mönchengladbach - Eicken

GPS:

5112' 13,4" N   06o 26' 26,5 O

Zuständigkeit:

Land NRW

Baujahr:

1902 - 1912

Tag der Eintragung als Denkmal

27. März 1985

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Gerichtsgefängnis und Amtsleiterwohnhaus in Eicken

    

Denkmalbeschreibung:

Das Objekt liegt im Stadtteil Eicken zwischen Hohenzollernstraße und Kaldenkirchener Str. und wurde zwischen 1902 und 1912 errichtet. 

Die Hauptfassade des Gerichtsgebäudes an der Hohenzollernstraße ist 124 m lang. In der Rückfront der Anlage liegt das Gefängnis. Das dazugehörige zweigeschossige Amtsleiterwohnhaus mit Putzfassade wird von einem Walmdach überdeckt.

Der 4 bis 5 geschossige Gefängnistrakt ist für 100 Häftlinge errichtet, entsprechend der damaligen ministeriellen Bestimmungen für neue Gefängnisbauten. Die Fassade zur Rheinbahnstraße ist mit Eck- und Mittelrisalite reich gegliedert.

Das Land- und Amtsgericht Mönchengladbach bildet eine bauliche und historische Einhait mit dem Gerichtsgefängnis und dem dazugehörenden Amtsleiterwohnhaus. Die Erhaltung des Baukomplexes liegt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, insbesondere architektur-, orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.