Denkmale in der Gemeinde Jüchen

 Nr. 121

 

Standort:

Keltenstraße 44, D 41363 Jüchen - Kelzenberg

GPS:

5106' 54,4 N   06o 30' 12,1" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal: 

7. September 1987

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Jüchen - Kelzenberg

Denkmalbeschreibung: 

Ehemaliger Backsteinhof, Wohnhaus zweigeschossig in 7 Achsen mit Tordurchfahrt; die Fenster im Erdgeschoß verändert. Der Backsteinhof stellt ein Zeugnis für die Geschichte der Lebens- und Wohnverhältnisse im 19. Jahrhundert in einer rein ländlich geprägten Ortschaft dar.

An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus heimatgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW).