Denkmale in der Gemeinde Jüchen |
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Nr. 149 |
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Standort: Steinstraße 2, D 41363 Jüchen GPS: 51o 06' 08,5 N 06o 30' 04,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1888 Tag der Eintragung als Denkmal: 18. Oktober 1994 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Fabrikationsgebäude in Jüchen Denkmalbeschreibung: Das um 1888 errichtete Gebäude besteht aus dem an der Ecke Steinstraße / Odenkirchener Straße errichteten 2 ½- geschossigen Fabrikationsgebäude mit Nebengebäude. Fabrikations- und Nebengebäude sind in einer qualitätvollen Backsteinarchitektur gestaltet. Das Fabrikationsgebäude ist mit seiner fünfachsigen Hauptfassade zur Steinstraße orientiert. Der risalitartig vorgezogene, rundbogige Zugang bezieht sich deutlich auf die gegenüberliegende Fabrikationsvilla. Lisenen und Klötzchenfriese (über den Fenstern im ersten Obergeschoß über den Traufen) gliedern die Fassade des Fabrikationsgebäudes. Hervorgehoben durch eine mit profilierten Kapitellen versehene Pilasterordnung ist ein eingeschossiger Gebäudeteil direkt an der Ecke Steinstraße / Odenkirchener Straße. Ausgenommen von der Unterschutzstellung sind die jüngeren Veränderungen in Form des angefügten Toilettenbereiches und Fahrstuhlschachtes an der Rückseite des Fabrikbaus und den hinteren Anbau an den Bürotrakt. Es ist ein Dokument für die Wirtschaftsgeschichte der Region und ein gutes Beispiel für die Industriearchitektur im ausgehenden 9. Jahrhundert. Die Anlage verkörpert ein letztes Beispiel für die ehemals wichtige Textilindustrie in Jüchen. Die Kleiderfabrik Gerresheim & Lindgens ist daher bedeutend für die Geschichte des Menschen, für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und für die Geschichte von Jüchen. Ihre Erhaltung liegt aus volkskundlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen , inbesondere wirtschafts-, sozial-, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Das Gebäude erfüllt die Voraussetzung gem. § 2 DSchG NW für eine Eintragung als Baudenkmal in die Liste der Denkmäler.
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