Denkmale in der Gemeinde Jüchen |
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Nr. 42 |
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Standort: Ratherhofstraße 2, D 41363 Jüchen - Rath GPS: 51o 07' 35,1 N 06o 32' 27,3" O Zuständigkeit: Nachbarschaft Baujahr: 1885 Tag der Eintragung als Denkmal: 21. Februar 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wegekreuz in Jüchen - Rath Denkmalbeschreibung: Sandstein, geschlämmt, neugotisches Kreuz, Sockel mit Inschrift, Kreuz mit Metallkorpus. Das Wegekreuz dokumentiert durch seinen Standort eine historische Wegeführung. Es ist bedeutend als Beispiel für die Volksfrömmigkeit des 17. Und 18. Jahrhunderts. Das Wegekreuz erfüllt die Voraussetzungen Für ein Baudenkmal nach § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus volkskundlichen und religionsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
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