Denkmale in der Stadt Meerbusch

 Nr. 34

 

Standort:

Rheindamm 1, D 40668 Meerbusch - Lanst-Kierst

GPS:

5117' 41,3" N   06o 42' 54,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1788

Tag der Eintragung als Denkmal:

10. Dezember 1981

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hilgers- oder Köhneshof in Meerbusch - Langst-Kierst

Denkmalbeschreibung:

Backsteinhofanlage aus dem Jahre 1788 mit Krautsiederei und Backhaus (Preßbalken noch vorhanden; benutzt bis Herbst 1950 als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb) Lohnbetrieb. Die Hofanlage dokumentiert die Besiedlung von Langst / Kierst mit landwirtschaftlichem Anwesen, eine bestimmte Art landwirtschaftlichen Wirtschaftens z. Zt. der Erbauung und die Verbindung des landwirtschaftlichen Nebenbetriebes (Krautsiederei).

Das hochwasserfrei gelegene Wirtschaftsgebäude dokumentiert auch den Schutz, den die damaligen Bewohner gegen das Hochwasser des noch nicht eingedeichten Rheines suchten.

Der Schutz erstreckt sich auf den Erhalt der Hofanlage im ihrem äußeren Erscheinungsbild, insbesondere auch des Kamins an der früheren Krautsiederei sowie des Preßbalkens und des Backofens. Anpassungen an modernes Wirtschaften sind möglich.