Denkmale in der Stadt Neuss

 Nr. 2/019

 

Standort:

Büdericher Straße 5, D 41460 Neuss - Barbaraviertel

GPS:

5112' 54,6" N   06o 41' 24,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1903 - 1905

Tag der Eintragung als Denkmal:

11. März 2011

Quellenhinweis:

Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Ehem. Wasserturm in Neuss - Barbaraviertel

Denkmalbeschreibung:

Errichtung des städtischen Schlachthofes zwischen 1903 und 1905 nach den Plänen von Walter Freese. Tätig als Architekt in Düren im Rheinland und Leiter bzw. Inhaber eines Technischen Büros für Projektierung und Bau von Schlacht- und Viehofanlagen. Grundlagen waren die Bau- und Entwurfspläne vom 15.08.1903, die einen Genehmigungsvermerk am 11. Dezember 1903 vom Kreisausschuss des Kreises Neuss erhielten. Der als typische Gesamtanlage entworfene Schlachthof gruppierte sich um einen zentralen Innenhof, Durch Kriegseinwirkungen, bei der mehr als 70% der Anlage verloren gingen, sind nur noch als „Rudiment“ an gleicher Stelle durch Wiederaufbau, Veränderungen und Umbauten, heute nur noch die Standorte der Betriebsleitervilla, der ehem. Viehhofgaststätte und z.T. in den Fassaden noch einzelne Hallenabschnitte erkennbar. Als einziges Element und von weitem und signifikantem Wahrzeichen der Anlage heute noch erkennbar ist der Wasserturm, der Wasservorhaltung betrieb für die angeschlossene Eisproduktion zur Kühlung und Lagerung des „Frischfleisches“. Der Wasserturm  weist einen Grundriss von etwa 6 x 6 m auf, mit einem ca. 100 – 200 cbm fassenden Hochbehälter im obersten Bereich ausgeführt als ein über Werksteinsockel verputzter Turmschaft, minimal auskragenden Behälterteil mit in Formen des Jugendstils geschweiften Giebel. Nordost- und Südwestfassade mit zusätzlichen fachwerkhaften Fassadendekor und Fensteranlagen. Metallfensteranlage im EG erneuert. Fenster im Turm z.T. noch original.

Erhaltenswert als Architekturzeugnis einer Industrialisierung des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Zur damaligen Zeit erbaut nach den Mindestanforderungen und Gesetzen der Veterinärvorschriften zur produktionellen Fleischverarbeitung. Heute erhaltenswert als letzter städtebaulich erkennbarer Teil des damaligen städtischen Schlachthofes. Für die Erhaltung als bedeutendes Zeugnis der Technik und Ingenieurbaukunst liegen wissenschaftliche und künstlerische Gründe vor.