Denkmale in der Stadt Neuss

 Nr. 6/007

 

Standort:

Buscherhof 1, D 41472 Neuss - Röckrath

GPS:

5109' 23,6" N   06o 37' 40,5" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Ende des 18. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal:

19. Juli 1999

Quellenhinweis:

Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Buscherhof in Neuss - Röckrath

Denkmalbeschreibung:

Wohnhaus an der Westseite einer geschlossenen Hofanlage an historischem Standort; heutiges Gebäude Ende 18. Jh., 2-geschossig in 7:3 Achsen, Satteldach, Backstein über Werksteinsockel, Seitengiebel mit holländischen Dreiecken; Tür-Oberlicht mit 3 ringförmigen Sprossen, Fensterläden, über der Haustür steinernes Wappen der von Carstanjen, profiliertes Traufgesims über Klötzchenfries; zahlreiche originale Innendetails, vor allem im OG (Innentreppe, Türen, Kölner Decken über dem ganzen OG, weitgehend originale Innenstruktur des OG). Der Hof war ursprünglich Erprather Besitz. Durch Verkauf kam er 1289 mit Zustimmung des Lehensherrn Gottfried von Erprode an das Klarissenkloster in Neuss. Nach dem Verfall des Lehnswesens im späten Mittelalter und der allmählichen Umwandlungen von Lehen in freies Eigentum ging der Hof in Besitz des Klarissenklosters auf. Der Hof wurde verpachtet. Der erste genannte Pächter war eine Familie Hambloch, auch „Buscher“ genannt. Zur Zeit der Säkularisation war Johann Peter Werhahn Pächter. Dessen Schwiegersohn Paul Broich (1808-1812 Maire von Grefrath) kaufte den Hof 1806 zurück. Nach 1877 Besitzer u.a. die Familien v. Fürstenberg, v. Jordans, v. Carstenjen, Thywissen.

Bedeutendes Zeugnis der Ortsgeschichte erhaltenswert  aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.