Denkmale in der Gemeinde Rommerskirchen

 Nr. A 67

 

Standort:

Nettesheimer Weg, D 41569 Rommerskirchen

GPS:

5102' 30,9" N   06o 41' 29,0" O

Zuständigkeit:

Jüdische Gemeinde

Baujahr:

1900

Tag der Eintragung als Denkmal:

26. Februar 1996

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Jüdischer Friedhof in Rommerskirchen 

Denkmalbeschreibung

Der jüdische Friedhof liegt am Nettesheimer Weg. Der straßenseitige Eingang wurde durch einen Garagenanbau verstellt. Nur eine Gedenktafel an der Backsteinmauer verweist auf den Friedhof.

Der zweite Eingang ist erhalten, man erreicht ihn durch den Garten des Eckgebäudes an der Venloer Straße. Zwei Backsteinpfeiler rahmen ein doppelflügeliges Stabgittertor.

Der Friedhof wurde um 1900 angelegt. Heute grenzen Hausgärten an seine Mauern. Er ist von einer ungefähr 1,80 m hohen Backsteinmauer umgeben. Das Grundstück durchziehen keine Wege, die acht Grabsteine stehen verstreut in der Wiese, zum Teil sind die Inschriften entfernt und der Stein zerstört.

Vor der Mauer am Nettesheimer Weg steht ein späterer Gedenkstein mit der Inschrift: "Zum ehrenden Gedenken an die Jüdischen Bürger unserer Gemeinde, die in den Jahren des nationalsozialistischen Terrors 1933-45 ihr Leben verloren haben". Das Friedhofsgelände dient als Garten.

 

Der jüdische Friedhof ist aus ortsgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Gründen von Bedeutung und erhaltenswert als Rest des, bedingt durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, untergegangenen kulturellen jüdischen Erbes, als Erinnerungs- und Mahnort an das Leben der jüdischen Bürger, deren Existenz nahezu ausgelöscht wurde.
(Gutachten RAD vom 12.7.1994)