Denkmale in der Stadt Nettetal |
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Lfd.-Nr. 110 (gelöscht am 29. November 2012) |
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Standort: Am Altenhof 2, D 41334, Nettetal - Kaldenkirchen GPS: 51o 18' 55,9" N 06o 13' 14,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1661 Tag der Eintragung als Denkmal 14. Februar 1989 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Windmüllershof in Kaldenkirchen Denkmalbeschreibung: Windmüllershof ist kein Denkmal mehrMitteilung vom: 20.02.2013Der Windmüllershof, Am Altenhof 2 in Nettetal-Kaldenkirchen, wurde aus der Denkmalliste der Stadt Nettetal gelöscht.Die vierflügelige Backstein-Hofanlage aus dem 17. Jahrhundert war am 14.02.1989 unter Schutz gestellt worden. Nach jahrzehntelangem Leerstand wurde der Windmüllershof Anfang 2003 erstmals intensiv von außen und innen besichtigt. Dabei wurde durch den Landeskonservator festgestellt, dass der historische Wert der Baussubstanz geringer ist, als der äußere Eindruck hat vermuten lassen. Dazu kommt heute auch der schlechte bauliche Zustand des Gebäudes. Der Hof ist augenscheinlich in großen Teilen abgängig oder mit vertretbarem Aufwand nicht mehr wieder herstellbar, so dass eine Sanierung im Ergebnis eher einem Neubau gleich käme. Dementsprechend muss der grundsätzlich an die Substanz gebundene Denkmalwert als untergegangen angesehen werden. Die Austragung des Baudenkmals 110 „Windmüllershof“ ist am 29. November 2012 im Ausschuss für Stadtplanung ausführlich beraten worden. Der Ausschuss hat die Austragung aus der Denkmalliste einstimmig beschlossen.
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