Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten

Lfd.-Nr. 2 und 2a

 

Standort:

Poststraße 9, D 41372, Niederkrüchten - Elmpt

GPS:

5112' 45,5" N   06o 10' 03,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1800

Tag der Eintragung als Denkmal

Nr. 2   am 20. April 1982

Nr. 2a am 16. Januar 1990

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus und Toreinfahrt in Elmpt

        

Denkmalbeschreibung Nr. 2

Das Gebäude ist ein 1800 erbautes Wohnhaus einer als Ganzes denkmalwerten Hofanlage. Der besondere Wert des Hauses ergibt sich aus den im Untergeschoss erhaltenen Wandmalereien aus der Zeit um 1820/30. Die gute Qualität der Architektur und besonders der Ausstattung machen es daher zu einem wichtigen Zeugnis für die Kunst des frühen 19. Jahrhunderts. Der Hof bildet zudem einen wesentlichen Bestandteil des alten Ortskerns von Elmpt.

 

Denkmalbeschreibung Nr. 2a

Das Torhaus ist ein um 1800 erbauter Teil einer zum Wohnhaus Poststr. 9 in 4055 Niederkrüchten-Elmpt gehörenden Hofanlage. (Das Wohnhaus wurde bereits am 20. April 1982, lfd. Nr. 2, in die Denkmalliste d. Gemeinde Niederkrüchten eingetragen.) Diese Tatsache ist für die historische Einordnung des Wohnhauses wichtig, da das Gebäude eine für Bauernhäuser ungewöhnlich aufwendige Ausstattung besitzt. Das Torhaus bildet den Abschluss der Hofanlage zur Straße. Es zeigt zum Wohnhaus hin eine Fassade mit Lisenengliederung sowie ein Walmdach. Das Torhaus ist bewusst schlicht gehalten, um die Dominanz des Wohnhauses zu erhalten. Dabei diente es als Vermittler zw. dem Wirtschafts- u. Wohntrakt.

Das Torhaus ist als Dokumentation d. Hofanlage aus ortsgeschichtl. Gründen bedeutend und bildet aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe der Kirche zudem einen wesentlichen Bestandteil des alten Ortskerns von Elmpt. Darüber hinaus ist das Torhaus aus volkskundlichen Gründen bedeutend, da das Gebäude im Zusammenhang mit dem Wohnhaus das bäuerliche Leben im 19. Jh. dokumentiert.

Erhaltung und Nutzung des Torhauses liegen daher gem. § 2 (1) DSchG aus ortsgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen im öffentlichen Interesse.