Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten

Lfd.-Nr. 59

 

Standort:

Friedhof alter Teil, D 41372 Niederkrüchten

GPS:

5111' 49,7" N   06o 13' 26,8" O

Zuständigkeit:

Gemeinde Niederkrüchten

Baujahr:

1862

Tag der Eintragung als Denkmal

15. Dezember 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hochkreuz auf dem Friedhof in Niederkrüchten

Denkmalbeschreibung:

Schlichtes Kreuz auf einem Sockel von 1862. In einer Blickachse aufgestellt ist das Kreuz ein wichtiger Punkt für die Gestaltung des Friedhofs.

Das Hochkreuz ist ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte des Ortes Niederkrüchten. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein - Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) vom 11. März 1980 (SGV. NW 224) in der z. Zt. geltenden Fassung aus ortsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.