Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten

Lfd.-Nr. 68

 

Standort:

Friedhof alter Teil, D 41372 Niederkrüchten

GPS:

5111' 47,8" N   06o 13' 28,4" O

Zuständigkeit:

Gemeinde Niederkrüchten

Baujahr:

unbekannt

Tag der Eintragung als Denkmal

26. Februar 1997

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Grabstein Geerkens / Teven in Niederkrüchten

Denkmalbeschreibung:

Grabstein in Form zweier verbundener Rundbögen mit einem rechteckigen gestuften Aufsatz. Die Bögen sind mit Blumen bekrönt und sitzen auf Pilastern auf. Die so gebildeten Felder zeigen Dreipässe, in denen sich christliche Symbole befinden, darunter Inschriftentafel.

Der Grabstein ist ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte des Ortes Niederkrüchten. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein - Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) vom 11. März 1988 (SGV.  NW 224) in der z. Zt. geltenden Fassung aus orts- und kunstgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.