Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten |
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Lfd.-Nr. 69 |
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Standort: An der Kirche 6 , D 41372 Niederkrüchten GPS: 51o 11' 54,5" N 06o 13' 11,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1905 Tag der Eintragung als Denkmal 6. Juli 2005 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus, Hintergebäude, historische Gartenmauern in Niederkrüchten
Denkmalbeschreibung: Das
Gebäude An der Kirche 6 ist Bestandteil der historischen Bebauung an
der Kirche auf dem Kirchhügel im Ortskern von Niederkrüchten.
Errichtet wurde es nach örtlicher Überlieferung um 1905 als Wohnhaus für
einen Kirchenangestellten. Es
handelt sich um ein zweigeschossiges Backsteingebäude mit Satteldach,
an dem sich rückwärtig ein anderthalbgeschossiges Hintergebäude
anschließt. Das Wohnhaus ist mit seiner vier Achsen breiten Fassade
traufständig zum Ort hin gerichtet, sein linker Giebel, das Hintergebäude
und die anschließende Gartenmauer begleiten den zur Kirche hoch bzw. an
ihr vorbei führenden Fußweg. An
der Fassade des Hauses betonen schmale „Deutsches Band“ Friese
Geschoss- und Trauflinie, flache Ecklisenen die Gebäudekanten. Die
hochrechteckigen segmentbogigen Fenster sind über Fensterbänken in die
Wand eingeschnitten, der Hauseingang in der zweiten Achse von rechts ist
durch Putzrahmung zusätzlich akzentuiert. Links des Eingangs wurde in
der 2. Hälfte des 20. Jh. ein Schaufenster eingebrochen. Der
rechten Giebelseite ist eine Mauerschale vorgesetzt, der linke Giebel
zeigt noch den originalen treppenartig steigendem Ortgangfries. Auf der
Rückseite tritt das Treppenhaus als Risalit unter abgeschlepptem Dach
hervor, das angebaute Wirtschaftsgebäude mit hohem Drempel und
Satteldach nimmt etwa die Hälfte der Vorderhausbreite auf. Das
Gartengrundstück bezieht heute einen Teil des ehem. Nachbargrundstücks
mit ein, auf dem sich noch ein alter Keller eines untergegangenen Gebäudes
befindet. Im
Inneren des Wohnhauses hat sich die wandfeste Ausstattung der Bauzeit
weitgehend erhalten. Durch die alte Haustür mit Oberlicht betritt man
einen nach hinten durchlaufenden Flur, von dem aus rechts und links
jeweils zwei Räume erschlossen sind. Der Flurboden und die ehem. Küche
hinten rechts sind mit Ornamentfliesen ausgelegt, die Decke ist im Flur
sowie in den beiden nach links liegenden ehem. Wohnzimmern mit Kehl- und
Rosettenstuck versehen. Holztüren und -gewände der Zimmer sind
ebenfalls erhalten. Durch einen Rundbogen über Pilastern ist das etwas
breitere Treppenhaus in der hinteren Gebäudehälfte (mit Buntverglasung
nach hinten) abgesetzt, mit originaler Holztreppe, gerade zweiläufig
mit Wendepodest, mit gedrechselten Geländerstäben und
kandelaberartigem Antrittspfosten. Im Obergeschoss sind der im
Wesentlichen gleichartige Grundriss und die Dielenböden erhalten. Das
Gebäude An der Kirche 6 ist ein außen und vor allem auch innen im
wesentlichen ursprünglich erhaltenes Wohnhaus mit Hintergebäude vom
Anfang des 20. Jahrhunderts. Die beiden einzigen nennenswerten Eingriffe
– Schaufenster und vorgesetzte rechte Giebelwand – werden als nicht
erheblich für den dichten und anschaulichen Gesamteindruck bewertet.
Von besonderer Bedeutung ist seine städtebauliche Qualität, die aus
seiner Lage am Fuße der Kirche einerseits, oberhalb des Ortes
andererseits resultiert. Nicht von ungefähr ist es daher auch immer
wieder auf historischen Fotografien und Postkarten aus Niederkrüchten
abgebildet, als Teil einer Häuserstaffelung von der Mittelstraße aus
über das ehem. „Braune Haus“ nach oben zur Kirche. Seine durch
Backsteinmauern bezeichneten Grundstücksgrenzen sowie die Baukörper
von Wohn- und Wirtschafts-gebäude bilden zudem prägnante Raumkanten im
baulichen Gefüge am Kirchhügel, dem wichtigsten und anschaulichsten
historischen Gebäude- und Raumensemble im Ortskern, dessen Bewahrung
ein vordringliches Anliegen bestandsorientierter Stadtentwicklung
darstellen könnte. Aus
den beschriebenen Gründen ist das Anwesen An der Kirche 6 bedeutend für
Niederkrüchten. Aufgrund seiner äußerst prominenten Lage und der
damit einhergehenden raumprägenden Wirkung liegen Erhaltung und Nutzung
von Wohn- und Hintergebäude samt den das Grundstück begrenzenden
historischen Gartenmauern aus städtebaulichen Gründen im öffentlichen
Interesse. Hinzu kommen wissenschaftliche, hier
architekturgeschichtliche Gründe, wegen der anschaulichen Dichte überlieferter
Architektur und Ausstattung der Bauzeit.
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