Denkmale in der Gemeinde Schwalmtal

Lfd.-Nr. 113

 

Standort:

Lotzemer 3 - 7, D 41366, Schwalmtal - Amern

GPS:

5113' 36,1" N   06o 15' 11,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

18. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

8. April 1988

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hofanlage in Amern

        

Denkmalbeschreibung:

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein unregelmäßig erweitertes Wohnhaus einer Hofanlage, das durch Realteilungen mehrfach verändert wurde. Bemerkenswert gut sind hier die Teilungsspuren abzulesen, da nach jeder Teilung durch Ausbaumaßnahmen mehr Raum geschaffen wurde.

Der südliche Gebäudeteil ist der Rest eines Wohnstallhauses oder eine Kate des 18. Jahrhunderts.

Die Gliederung des Giebels ist in den Fensteranordnungen bereits sehr früh verändert worden (Holzblockrahmen). Das Fugenbild zeigt aber im wesentlichen noch das frühere Aussehen des Giebels.

An der westlichen Traufe ist das Dach, wie an der Lage der holländischen Ecken zu sehen ist, höher gelegt worden. Die Firstlinie und die andere Traufseite wurden beibehalten. Das Dach ist das für diesen Gebäudetyp typische Krüppelwalmdach. Von dem ursprünglich vorhandenen Baukörper des 18. Jahrhunderts ist der Kaminblock erhalten, der auf der Grenze zur nächsten Baustufe steht.

Der nördliche Gebäudeteil ist jünger (19. Jh.). Seine Firstlinie ist um 90 Grad versetzt, so dass über dem Drempel des südlichen Teils noch ein Giebel entsteht (T-Haus).

Erschlossen ist dieses Gebäude durch einen Eingang an der Nordseite. Der Eingang besitzt ein Sandsteingewände. Tür, Fenster und Schlagläden sind wohl original erhalten. Im Inneren des Gebäudes ist die Raumaufteilung erhalten. Die Decken sind schlichte Kölner Decken.

Der östliche Baukörper wurde in einer weiteren Baustufe an das Gebäude angefügt. Die Zierform in dem Mauerwerk lassen auf eine Entstehung um 1900 schließen. Dieser Ausbau ragt in den Südteil hinein, so dass hier die Firstlinie erheblich höher liegt. Das Dach schließt auch hier mit einem Krüppelwalmdach zum Südgiebel hin ab. Der Drempel an der Westseite wurde um so viel höher gelegt, dass an der Traufseite eine zweite Reihe Fenster zur Nutzung des Obergeschosses möglich wurde.

 

Die Eintragung beschränkt sich auf das Wohnstallhaus mit seinen Erweiterungen. Die Nebengebäude bleiben hiervon unberührt.