Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 112

 

Standort:

Kreuzherrenstraße 39,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5114' 59,3" N   06o 20' 02,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1889

Tag der Eintragung als Denkmal

2. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

 Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das um 1889 errichtete innerstädtische Wohnhaus wurde in Zusammenhang mit den benachbarten Häusern Kreuzherrenstraße 37 und 35 errichtet. Es bildet den rechten Flügel eines nahezu symmetrischen Ensembles in der Reihe. Das mittlere Gebäude wurde vollständig modernisiert, lediglich der flache Dreiecksgiebel in der Fassade erinnert noch an die ursprüngliche Gestalt des Gebäudes.

Die Fassade des zweigeschossigen Hauses mit Mezzanin- und Satteldach ist in drei Achsen gegliedert, wobei die rechte Achse verbreitert und übergiebelt, die Zeile zum Abschluss bringt. Die Backsteinputzfassade mit historisierenden Schmuckformen erfährt mit durchgezogenem Sockel-, Stockwerk- und Kranzgesims eine horizontale Teilung. Die Fassade ist in gelben und roten Ziegeln errichtet. Der Eingang, leicht verzogen, erfährt eine Gestaltung in Quaderputz. Die Fenster des Erdgeschosses befinden sich in originalem Zustand.

Im Inneren des Gebäudes sind im Erdgeschoss Hohlkehlfriese in einzelnen Räumen sowie die originalen Türen mit Rahmen und Füllung erhalten. Im Flur, vermutlich zur Grundausstattung gehörend, ist der Bodenbelag mit roten und sechseckigen, dazwischen liegenden grauen dreieckigen Fliesen gemustert. Weiterhin befindet sich eine alte Holzwendeltreppe im rückwärtigen Bereich zwischen Haupthaus und hinterem Anbau. Der Keller ist von einer Kappendecke überspannt. Das in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Rathauses an der Kreuzherrenstraße errichtete Gebäude spiegelt das historische Stadtbild wider. Weiterhin ist es dem Typ des rheinischen Dreifensterhauses zuzuordnen, einem Einfamilienreihenhaus, das mit seiner schmalen Traufseite zur Straße weist und dort nur die Breite von drei Fensterachsen und zumeist drei Geschossen aufweist.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere historischen und straßenbildprägenden Gründen liegen die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Kreuzherrenstraße 39 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.