Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 116

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 8, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 03,0" N   06o 19' 52,0" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1887

Tag der Eintragung als Denkmal

29. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Halbvilla in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Die zweigeschossige Halbvilla, in Schmuckformen der Neurenaissance gehalten, wurde von den Kölner Baumeistern Schreiterer und Schreiber für den Kaufmann Julius Clemens erbaut. Die Jahreszahl auf dem Giebel der Turmachse verweist auf das Baujahr 1887. Das Gebäude mit Mansarddach ist in drei zu eins Achsen mit einer Betonung auf die Stirn- und Eingangsseite des Hauses errichtet. Die rechte Seitenachse ist daher risalitartig vorgezogen und übergiebelt.

Die Backsteinputzfassade im originalen Zustand erhalten, erfährt eine horizontale Gliederung durch klar trennende strukturierte Geschoss- und Sohlbankgesimse im Obergeschoss. Das breite Kransgesims hebt umlaufend Giebel- und Dachaufbauten von der Fassade. Das Sockelgesims mit den Fenstern des Souterrains erfährt hier eine untergeordnete Gestaltung. Dagegen sind die Fenster des Erdgeschosses mit Eckquaderung und einem frauenkopfgeschmückten Keilstein versehen. Besonders geschmückt ist das Fenster in der Seitenachse mit vorgeblendeten Stützen und einem Männerkopf, darüber das Fenster im Obergeschoss, mit Rundbogen versehen, ist in der Spandrille mit Engeln geschmückt, die sich einem Wappen abwenden.

Bemerkenswert ist das Schmuckwerk auf der Stirnseite, das in seinem Anliegen im wesentlichen auf den Eingang bezogen ist und demonstrativ von den beiden Säulen des Eingangs, die die im Schmuckwerk darüber liegenden Säulen wiederum tragen, bis in die Spitze des Zwiebelturms durchgestaltet ist. Die weniger schmuckvoll ausgebildete Rückseite des Hauses ist im Originalzustand weitgehend erhalten.

Das Innere der Villa ist mit prunkvollen Holzausbauten versehen, und muss trotz geringfügiger Veränderung als vollständig erhalten bezeichnet werden. So sind alte Räume bis ins Obergeschoss mit Stuckwerk an den Decken versehen. Erdgeschossig stark strukturiert, befindet sich eine Decke im Raum zur Straße, geschmückt mit einem Laubkranz. Der dahinter liegende Raum zur Gartenseite ist ausgestattet mit einer Holzkassettendecke, die kunstvoll mit Intarsien versehen ist. Der Raum wird durch zwei Säulen mit aufgemalter Marmorierung ge-teilt. Besonders hervorzuheben ist der mit kunstvollen Holzarbeiten versehene Eingangsbereich des Hauses. Hier befindet sich eine großzügige Holztreppenanlage sowie eine ca. 2 m hohe Kassettenverkleidung, in die eine Tür mit Schnitzwerkgiebel eingebaut ist, die ehemals den Speiseaufzug verbarg. Die Zimmertüren mit Zargen sind ebenfalls zugehörig.

Im Souterrain des Hauses befindet sich die ehemalige Küche des Hauses mit den originalen Bodenfliesen. Der übrige Teil des Kellers ist mit einer Kappendecke überspannt.

Julius Clemens (1844-1906) gehörte einer seit dem 18. Jahrhundert nachweislich in Dülken ansässigen und hoch angesehenen Familie an, zu der Bürgermeister und Vikare zählten. Franz Rütger Clemens gründete 1801 einen Porzellanhandel. Seine Erben betrieben das von ihm aufgebaute Kaufhaus unter dem Namen "F.R. Clemens Erben" bis Mitte des 20. Jahrhundert an der Moselstraße weiter. Es ist zu vermuten, dass Julius Clemens als erfolgreicher Kaufmann den aufgrund von zahlreichen überregionalen Wettbewerbserfolgen zu den bedeutensten Architekten in deutschen Reich gehörenden Kölner Baumeister Schreiterer mit seinem Partner Schreiber auf seinen Reisen kennen und schätzen lernte.

Die auffällig gestaltete Villa prägt die Ende des letzten Jahrhunderts angelegte Theodor-Frings-Allee entscheidend mit, die als Beispiel für die Baugesinnung am Ende des 19. Jahrhunderts in einer wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt gilt. Die originalen Stuckfassaden an der Straßen- und Eingangsseite des Hauses tragen bereichernd zum Stadtbild bei. Als Kaufmann war der Blick über die eigenen Stadtgrenzen gegeben. Die Ausstattung der Innenräume lassen Wohlstand, inbesondere in der außergewöhnlichen Ausführung der Holz- und Stuckarbeiten erkennen.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, architektur- und kunstgeschichtlichen Gründen liegen die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.