Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 12 |
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Standort: Hochstraße 57, D 41749 Viersen - Süchteln GPS: 51o 17' 10,9" N 06o 22' 10,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1902 Tag der Eintragung als Denkmal 11. Januar 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Buschhüterhaus in Süchteln Denkmalbeschreibung: Mitten im alten Süchteln steht ein viergeschossiges Eckhaus, einem alten, schmalen Grundriss angepasst, mit einem rückwärtigen, zweigeschossigen (- oberes Geschoss wenig später hinzugefügt -) Anbau. Es besitzt einen Runderker auf der Ecke, dessen turmartiger Vorbau in der Höhe des ersten und zweiten Stockwerkes durchfenstert ist. Er trägt ein Haubendach. Das Wohn- und Geschäftshaus ist in Eisenfachwerk errichtet und trägt ein hohes Walmdach. Die Wände aus Stahlfachwerk sind hintermauert und mit keramischen Fliesen (teils erneuert) verkleidet, wobei die Stahlkonstruktion der Gefache als Gestaltungsmittel und Gliederungsfaktor sichtbar sind. Ebenso sind die schlichten Jugendstilfenster in Anordnung und Größe als Gestaltungselement eingesetzt. Die Fensterstöcke sind unverändert. Die Ziersprossen der Fenster, die im ersten Stock im unteren Bereich grünes Glas besitzen, sind ebenso erhalten. Eine gebogte Metallleiste schmückt die Fensterstürze. Im Inneren sind das hölzerne Treppenhaus und die Holzeingangstür zu den Wohnungen erwähnenswert. Der Fußboden im Erdgeschoss ist gekachelt, die halbhoch gefliesten Treppenhauswände besitzen ein Schmuckkachelornament. Hinter der modernen Holz/Plastikverkleidung des Ladenraumes sind die alten Ladeneinrichtungen zu vermuten. Die seitliche Eingangstür sowie die Eingangstür unter dem Erker für den rechts daneben liegenden Laden sind ebenso noch original. Das auf vorhandenen Fundamenten 1902 von dem bekannten Architekten Karl Buschhüter (1872 - 1956) aus Krefeld für den Bauherrn, Jakob Kamp, errichtete Wohn- und Geschäftshaus gilt als einzigartiges Zeugnis aus den Anfängen funktionellen Bauens und als Beispiel bedeutend für die Frühzeit der modernen Architektur. Mit seinen reinen Jugendstilformen in den Fenstern und seiner homogenen Gesamtgestaltung setzt es städtebaulich einen wichtigen Akzent in Süchteln. Hierbei ist die Qualität der Konstruktion - damals so neu, dass während des Bauens Bedenken hinsichtlich der Statik seitens der behördlichen Bauaufsicht angemeldet wurden - hervorzuheben, die zusammen mit der konsequenten Fassadengliederung und Durchgestaltung des gesamten Gebäudes, das künstlerische Wollen in Abhängigkeit von Material und neuen technischen Konstruktionsformen aufzeigen. Nicht nur als wesentlicher Markstein im Oeuvre eines bedeutenden Künstler-Architekten, sondern auch im Nachweis stilgeschichtlicher Entwicklungsprozesse, besonders als Zeugnis für die technische Entwicklung von Baumaterialien, liegt der Denkmalwert des Gebäudes. Somit ist wegen der selten verwendeten Technik und wegen seiner Stellung im Werk des bedeutenden Krefelder Architekten das Gebäude als Baudenkmal anzusehen. Hinzu kommen die qualitätvolle Ausführung, der gute Originalzustand mit der ursprünglichen Nutzung und die herausragende Bedeutung im Ortsbild von Süchteln. Aus wissenschaftlichen, insbesondere künstlerischen und architekturgeschichtlichen Gründen liegen die Erhaltung und die Nutzung des Buschhüter-Hauses gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
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