Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 130

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 4, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 04,2" N   06o 19' 52,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1888

Tag der Eintragung als Denkmal

5. September 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das wohl um 1888 am Gelände des früheren Stadtgrabens errichtete Haus ist von der Venloer Straße kommend das erste Gebäude in einer Reihe von aufwendig gestalteten Villen, auf der einen und eher schlichten Reihenhäusern auf der anderen Seite der Straße.

Das Gebäude mit Satteldach, traufseitig zur Straße gerichtet, gliedert sich in vier Achsen und ist mit dem Nachbargebäude zu einer stilistischen Einheit zusammengefasst, die in der Straßenfassade insgesamt 8 Achsen aufweist.

Der Eingang befindet sich mittig auf der Giebelseite und ist mit dem darüber liegenden, mit Schmuckwerk versehenen Fenster risalitartig vorgezogen; den oberen Abschluss bildet eine von Voluten begleitete Ädikula. Das Erdgeschoss besitzt Rundbogenfenster, das Obergeschoss rechteckige Fenster, die von flachen Dreiecksgiebeln überdeckt werden. Fensterrahmen und Fensterflügel wurden durch moderne ersetzt. Die schlichte Grundausstattung des Hauses mit der alten Holztreppe, Stuckdecken, Türen mit Rahmen und Füllung, sowie der farbige Bodenbelag in der Küche sind erhalten geblieben. Der Boden des Eingangsbereiches ist mit einem dunklen Naturstein ausgestattet. Die Rückfront des Gebäudes ist modernisiert. Der Keller des Gebäudes ist von einer Kappendecke überspannt.

An der Theodor-Frings-Allee stehen innerhalb einer städtebaulichen Neuplanung außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns auf der einen Seite "offizielle Bauten" - Rathaus und Schule - und auf der anderen Seite Wohnbauten unterschiedlichen gesellschaftlichen Anspruchs nebeneinander. Hier ist die Baugesinnung des ausgehenden 19. Jahrhunderts in einer wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt besonders anschaulich.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und stadtgeschichtlichen Gründen liegt die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Theodor-Frings-Allee 4 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.