Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 132

 

Standort:

Kreuzherrenstraße 5,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 04,2" N   06o 20' 05,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Mitte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

5. September 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

 Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute Haus zählt zu den bis dahin traditionellen städtischen Einfamilienhäusern. Es ist zweigeschossig, besitzt vier Fensterachsen und steht traufseitig zur Straße.

Die Straßenfassade ist ohne Betonung der Brandmauer an die Nachbarhäuser angeschlossen.

Der Eingang ist in der rechten Mittelachse untergebracht, wo sich vermutlich auch die alte Treppenanlage befunden hat.

Durch umfangreiche Renovierungsarbeiten ist das Haus weitgehend verändert worden, so dass nur die Straßenfront in ursprünglichem Zustand erhalten geblieben ist.

Diese Fassade ist nach klassizistischen Regeln geordnet. Die Wandfläche ist verputzt, im Erdgeschoss sind im Putz Quadersteine nachgebildet, das Obergeschoss ist glatt gelassen. Die Geschosse sind durch ein paarweise verlaufendes Geschoss- und Brüstungsgesims getrennt. Den oberen Abschluss des Hauses bildet ein einfach gehaltenes Dachgesims.

Die Fenster sind von profilierten Gewänden umrahmt.

Aus älterer Zeit stammt die mittlere Querwand des Hauses, an der ein heute nicht benutzter Schornstein hochgezogen wurde. Dieser Schornstein steht mittig zwischen zwei Tonnengewölben des Kellers, die parallel zur Straßen- und Gartenfront verlaufen.

Einige beim Umbau vorgebundene Teile der Fachwerkkonstruktion hat der heutige Besitzer zum Innenausbau benutzt.

Die alten Fenster sind inzwischen durch neue Kunststofffenster ersetzt worden.

Die Aufteilung und Proportionen der Fassade, sowie der Kubus des Hauses sind prägnant für das bis dahin typische städtische Einfamilienhaus in geschlossener Bauweise.

Neben dem Markt stehend auf einem Stadtgrundriss basierend, der seit Jahrhunderten unverändert blieb, dient das Gebäude zur Veranschaulichung der Stadtgeschichte und bekommt eine städtebauliche Bedeutung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere stadtgeschichtlichen, architekturgeschichtlichen sowie raumgestaltenden Gründen liegt die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.