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Jüdischer Friedhof in
Süchteln

Denkmalbeschreibung:
Die rechtwinklige, von einer Hecke eingefasste
Anlage wird im Jahr 1812 als Friedhof in Benutzung genommen. Ein
Mittelweg unterteilt die Grünfläche in zwei Hälften.
Heute sind nur noch wenige Grabstätten
erhalten: davon zwei Grabplatten aus Naturstein und eine etwa 2 m hohe
Grabstele aus grobgehauenem Bruchstein. Die auf einem Sockel ruhende
Stele verjüngt sich nach oben, der obere Abschluss ist bogenförmig.
Auf der Front ist eine schwarze Granitplatte mit hebräischem Text und
den Namen der Verstorbenen eingelassen.
Außerdem existieren zwei weitere Grabplatten,
die jedoch nur noch bruchstückhaft erhalten sind.
Zuletzt befindet sich eine kleine Grabstele mit korbbogenartigem
Abschluss und nicht mehr zu entziffernder Inschrift auf dem Gelände.
Trotz seines nur noch fragmentarischen
Zustandes stellt der jüdische Friedhof am Heidweg ein Beispiel für jüdische
Kultur dar und ist gleichfalls als Erinnerung bzw. Mahnstätte zu sehen.
Aus wissenschaftlichen, insbesondere
historischen und religionsgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und
Nutzung der Anlage gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen
Interesse.
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