|
Standort:
Heiligenberg, D 41749 Viersen - Süchteln
GPS:
51o 16'
46,0"
N 06o
21' 25,9"
O
Zuständigkeit:
Nachbarschaft
Baujahr:
1706
Tag der Eintragung als Denkmal 1.
Februar 1991
Quellenhinweis:
Beschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Hochkreuz in Süchteln

Denkmalbeschreibung:
Auf der Anhöhe der Bergstraße zwischen der
letzten Fußfallstation und der Irmgardiskapelle steht das Hochkreuz von
1706. Eine umfangreiche Restaurierung im Jahre 1984 brachte nach dem
Abtragen von Farbschichten das Entstehungsjahr des Kreuzes, die Abkürzungen:
F.A.W.PS.J.C., die vermutlich den Stifter bezeichnen und einige
christliche Symbole, die noch einige Rätsel aufgeben, zum Vorschein.
Auf einem dreistufigen Sockel erhebt sich das
schlanke Kreuz, das sich in mehrere Zonen gliedert. Der Unterbau mit
ovaler Kartusche und den darüber befindlichen Initialen schließt mit
einer umlaufenden Profilleiste, die in der Mitte von einem Engelkopf,
der eine kleine Konsolplatte trägt, unterbrochen wird. Im mittleren
Bereich des Kreuzschaftes befindet sich eine Muschelnische, darüber,
die Reliefdarstellung der Mater Dolorosa, auch schmerzensreiche
Muttergottes genannt. Ihr Körper wird von 7 Schwertern durchdrungen,
die sich auf die 7 Schmerzen Mariä beziehen, die wiederum durch
folgende Ereignisse symbolisiert werden:
1. Beschneidung Jesu
2. Flucht nach Ägypten
3. Suche nach dem 12-jährigen Jesus
4. Gefangenennahme und Kreuztragung
5. Kreuzigung
6. Kreuzabnahme
7. Grablegung
Über dem leicht vorkragenden Abschlussgesims
befindet sich das bekrönende Kreuz mit Kruzifix über dem recht volkstümlich
wiedergegebenen Christuskorpus findet sich die Darstellung eines Löwen,
der einmal als Symbol der Auferstehung Christi und auch als Abwehrsymbol
zu sehen ist.
Der dämonenabwehrende Löwe wird oft im
Zusammenhang mit Drachen dargestellt. Darum könnte es sich bei den
Tierköpfen bzw. Tierleibern, die die Kreuzarmenden bilden, eventuell um
Drachen handeln. Über dem INRI-Zeichen ist eine kleine Figur zu sehen,
die leider auch nicht gedeutet werden kann.
Aus wissenschaftlichen, insbesondere
volkskundlichen und religionsgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung
und Nutzung des Kreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen
Interesse.
|