Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 254

 

Standort:

Heiligenberg,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5116' 46,0" N   06o 21' 25,9" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1706

Tag der Eintragung als Denkmal

1. Februar 1991

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Hochkreuz in Süchteln

Denkmalbeschreibung:

Auf der Anhöhe der Bergstraße zwischen der letzten Fußfallstation und der Irmgardiskapelle steht das Hochkreuz von 1706. Eine umfangreiche Restaurierung im Jahre 1984 brachte nach dem Abtragen von Farbschichten das Entstehungsjahr des Kreuzes, die Abkürzungen: F.A.W.PS.J.C., die vermutlich den Stifter bezeichnen und einige christliche Symbole, die noch einige Rätsel aufgeben, zum Vorschein.

Auf einem dreistufigen Sockel erhebt sich das schlanke Kreuz, das sich in mehrere Zonen gliedert. Der Unterbau mit ovaler Kartusche und den darüber befindlichen Initialen schließt mit einer umlaufenden Profilleiste, die in der Mitte von einem Engelkopf, der eine kleine Konsolplatte trägt, unterbrochen wird. Im mittleren Bereich des Kreuzschaftes befindet sich eine Muschelnische, darüber, die Reliefdarstellung der Mater Dolorosa, auch schmerzensreiche Muttergottes genannt. Ihr Körper wird von 7 Schwertern durchdrungen, die sich auf die 7 Schmerzen Mariä beziehen, die wiederum durch folgende Ereignisse symbolisiert werden:

1. Beschneidung Jesu
2. Flucht nach Ägypten
3. Suche nach dem 12-jährigen Jesus
4. Gefangenennahme und Kreuztragung
5. Kreuzigung
6. Kreuzabnahme
7. Grablegung

Über dem leicht vorkragenden Abschlussgesims befindet sich das bekrönende Kreuz mit Kruzifix über dem recht volkstümlich wiedergegebenen Christuskorpus findet sich die Darstellung eines Löwen, der einmal als Symbol der Auferstehung Christi und auch als Abwehrsymbol zu sehen ist.

Der dämonenabwehrende Löwe wird oft im Zusammenhang mit Drachen dargestellt. Darum könnte es sich bei den Tierköpfen bzw. Tierleibern, die die Kreuzarmenden bilden, eventuell um Drachen handeln. Über dem INRI-Zeichen ist eine kleine Figur zu sehen, die leider auch nicht gedeutet werden kann.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere volkskundlichen und religionsgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Kreuzes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.