Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 284

 

Standort:

Rektoratstraße 38,  D 41747 Viersen 

GPS:

5115' 38,6" N   06o 23' 30,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1903

Tag der Eintragung als Denkmal

2. Oktober 1991

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus (rechte Haushälfte) in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Das Haus Rektoratstraße 38 bildet mit dem Haus Rektoratstraße 36 gestalterisch eine Einheit.

Das zweigeschossige Gebäude mit seitlichen, risalitartigen, hochlaufenden, geschweiften Knickgiebeln ist symmetrisch gegliedert.
Die Symmetrie wird von einem Fallrohr unterbrochen, das auf der Gebäudegrenze angeordnet ist. Das Gebäude hat insgesamt 7 Achsen, die Haushälfte Rektoratstraße 38 gliedert sich in 3, wobei die rechten beiden Achsen zu Zwillingsfenstern zusammengezogen sind.

Die Fassade ist in roten Steinen verblendet. Die Fenster und die Eingangstür sind mit Werkstein eingerahmt.
Die originale zweiflügelige Hauseingangstür weist geometrische Formen auf und zwei Türfenster. Den oberen Abschluss des Eingangsbereiches bildet ein sprossenunterteiltes Zwillingsfenster.
Die Fenster mit grün verglasten sprossenunterteilten Oberlichtern sind mit einem Stichbogen überdeckt.
Als Schlussstein wird ein Wappenornament verwendet, das ein Blumenmotiv aufzeigt. Die Giebelspitze schließt mit ei-ner muschelförmigen Ornamentik und einem darunter liegendem Relief ab.
Das Dachgesims wird in seiner Geradlinigkeit durch den Ziergiebel unterbrochen.

Bemerkenswert ist, dass die Häuser Rektoratstraße 38 und 36 sich straßensichtig als zwei Häuser darstellen, durch je einen Hauseingang, der Gliederung der Fassade sowie einem rechts und links in den äußeren Achsen befindlichen Ziergiebel. Dahingehend stellt sich der Grundriss als eine Wohneinheit dar. (Zeichnung zum Baugesuch des Herrn Dr. Linck im Jahre 1903).
Warum dies derartig gestaltet ist, ist nicht dokumentiert.

Zum heutigen Zeitpunkt stellen beide Häuser auch in ihrer baulichen Konstruktion, sprich Grundrissaufteilung, zwei getrennte Häuser dar.

Beide Häuser sind stilistisch durch das bewusste Streben nach einer Symmetrie eine Einheit. Die schlichte Fassade ist in ihrem Ausdruck repräsentativ. Durch die symmetrische Ausbildung bildet das Haus zusammen mit dem Nachbargebäude einen markanten Punkt in der Rektoratstraße und trägt somit zur Unverwechselbarkeit des Straßenraumes bei.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.