Denkmale in der Stadt Viersen |
||
Lfd. - Nr. 295 |
||
Standort: Hohe Buschstraße 3, D 41749 Viersen GPS: 51o 15' 32,2" N 06o 22' 43,4" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: unbekannt Tag der Eintragung als Denkmal 11. Dezember 1991 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Wohnhaus in Viersen Denkmalbeschreibung: Das Gebäude Hohe-Buschstraße mit den
Hausnummern 3 und 5 bildet eine bauliche Einheit. Dies ist einerseits in
den spiegelbildlichen Gebäudehälften ersichtlich und andererseits wird
es dokumentiert durch das 4 Ständerwerk mit den 3 Gefachen. Das Wohnhaus ist in einer Fachwerkkonstruktion errichtet, die Giebelseiten sind nach dem 2. Weltkrieg verputzt. Der Eingang, der längsseitig mittig angeordnet ist, wird durch die architektonische Rahmung, einem Blockrahmen betont. Unter neuzeitlicher Verkleidung (Paneele) ist die originale Eingangstür zu finden. Diese ist eine einflüglige Vollholztür mit Holzkassetten. Über der Eingangstür zeigt sich ein Oberlicht. Die originalen zweiflügligen Sprossenfenster, ebenfalls in einem Blockrahmen gehalten, sind im Erdgeschossbereich mit den ursprünglichen Fensterläden (Klappläden) versehen. Der Grundriss des Hauses gliedert sich in den Flur mit der dort befindlichen Treppe, einem Wohnraum und einer früheren Wohnküche. Die Treppe wird durch eine vorgesetzte Tür verdeckt. Die Treppenform ist gerade, einläufig. Die Treppenpfosten und das Treppengeländer sind schlicht und ein-fach gehalten. Im Obergeschoss werden die Räume als Wohn- und Schlafräume genutzt. Neben dem Alterswert gehört das Fachwerkhaus mit seinem weitestgehend originalen Äußeren zu den wenigen Bauern-häusern, die im ursprünglichen Siedlungskern erhalten sind. Dieser erstreckt sich entlang der parallel zum Dorfer Bach verlaufenden Kaiserstraße. Das Fachwerkhaus erfährt seine Bedeutung im geschichtlichen Ortsbezug, wie auch durch sein originales Äußeres, von geringfügigen Änderungen abgesehen. So ist es ein Beispiel selten gewordener ländlicher Architek-tur wie auch ein bedeutendes Dokument Siedlungsgeschichte der Stadt Viersen. Aus wissenschaftlichen, insbesondere volks- und siedlungs-geschichtlichen, architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse. |