Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 299

 

Standort:

Raiffeisenstraße 10a / 12,  D 41751 Viersen - Boisheim

GPS:

5116' 22,5" N   06o 16' 21,1" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

um 1900

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Juni 1992

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Ehem. Stuhlfabrik Buscher in Boisheim

Denkmalbeschreibung:

Die Anlage besteht aus zwei im äußeren Erscheinungsbild sehr ähnlichen Backsteinbauten, die parallel angeordnet, mit ihren Giebelseiten direkt an die Raiffeisenstraße grenzen. Bei dem straßenseitig linken Gebäude handelt es sich in der zur Straße gelegenen Hälfte um ein Wohnhaus; das rechte Gebäude sowie der hintere Teil des linken Baus bilden die eigentliche Fabrikationsstätte.

Die Anlage ist in großen Teilen noch in ihrem Ursprungszustand erhalten. Die räumliche Nähe von Wohnen und Arbeiten ist in ihr sehr deutlich ablesbar. Die Bauformen deuten auf das Ende des letzten Jahrhunderts.

Zwischen den Giebeln sind die beiden langgestreckten, zweigeschossigen Bauten mit Mauern verbunden; auf diese Weise entsteht eine abgeschlossene Anlage mit Innenhof. Der hintere Bereich der Hoffläche wird an der rückseitigen Mauer zwischen den beiden Bauten mit einem flachen Satteldach auf Holzstützen überdeckt. Unter dem Vordach befindet sich noch jeweils eine Laderampe, die an das linke bzw. rechte Gebäude gesetzt ist. Die Hofmauern werden an der Straße von einem nach rechts versetzten, an der Rückseite von einem zentralen Tor zwischen den Laderampen durchbrochen. An die Rückseite der straßenseitigen Mauer grenzt ein eingeschossiger Schuppen mit Pultdach.

Beide Häuser weisen Mansarddächer auf. Ecklisenen, eine Sockelzone, stichbogige Tür- und Fensteröffnungen mit Sohlbänken aus Naturstein sowie aus vorstehenden Ziegeln gebildete Zierformen: als Traufgesims ein Deutsches Band, an den Giebelseiten je ein Klötzchenfries als Geschosstrennungsgesims sowie als Giebelgesims ein steigendes Quadermotiv.

Die Straßengiebel weisen im Erdgeschoss je zwei Fenster zu Seiten einer Mitteltür beim Wohnhaus bzw. einer Blendöffnung beim Fabrikhaus auf. Im Obergeschoss sind je drei Fenster zu sehen, im Giebeldreieck je ein Rundfenster. Die Giebel der Rückseite sind in ähnlicher Weise mit Stichbogenfenstern, von denen einige vermauert sind, durchbrochen. Beim Straßengiebel des eigentlichen Fabrikgebäudes ist zwischen den Obergeschossfenstern und dem Rundfenster zusätzlich ein von einer Ziegelreihe gerahmtes Putzband eingearbeitet, vermutlich für eine Firmenaufschrift vorgesehen.

Die mit einem Rautenmotiv geschmückte Blendnische stellt wahrscheinlich keine spätere Schlie-ßung einer Türöffnung dar; einerseits läuft die Sockelzone ohne Störung durch, andererseits hätte man sich bei einer nachträglichen Vermauerung kaum die Mühe gemacht, ein Ziermotiv einzuarbeiten. Vermutlich wollte man sich die Möglichkeit für einen weiteren Eingang offen halten.
Das Mansarddach des rechten Fabrikgebäudes ist an der Hofseite abgeschleppt und bildet ein Vordach.

Beim linken Wohnhaus sind an der Straßenseite noch vier Kelleröffnungen festzustellen; der Kellerzugang mit Kellerhals und Verschlussklappe befindet sich im Innenhof. Eine weitere Eingangstür zur Wohnung ist an der äußeren Traufseite zu sehen. Im Innern ist die Flursituation in Zusammenhang mit der straßenseitigen Erschließung noch ablesbar, das Treppenhaus noch vorhanden.

Das rechte Fabrikgebäude ist ganz unterkellert. Das Erdgeschoss ist nur einmal quer unterteilt, das Obergeschoss ist ein einziger großer Raum mit offenem hölzernen Dachstuhl. Die Decken des Erd- und Obergeschosses ruhen auf gusseisernen Säulen.

Beim Wohnhaus sind die originalen zweiflügeligen Fenster mit Oberlicht aus Holz gearbeitet, beim Fabrikationsgebäude sind Sprossenfenster aus Walzeisenprofilen eingelassen, eine Neuerung gegenüber den zuvor üblichen gusseisernen Werkstattfenstern.

Die Anlage verdeutlicht, wie in einer dörflichen Umgebung des ausgehenden 19. Jahrhunderts die Gestaltung eines mittelständischen Fabrikationsbetriebes der eines Wohnhauses angeglichen wurde. Besonders klar wird dies bei diesem Beispiel auch durch die räumliche Nähe, durch das Gegenüber von Wohnhaus und Arbeitsstätte. Eine äußere Unterscheidung findet dennoch statt, von der Straße aus ersichtlich in der Ausarbeitung der Fensterdetails.

Aus den genannten Gründen ist die Fabrikationsstätte der ehem. Boisheimer Stuhlfabrik Buscher, Raiffeisenstraße 10a/12, bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse; sie ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen, architektur-, orts-, industrie- sowie wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.