Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 325

 

Standort:

Düsseldorfer Straße 9,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 03,7" N   06o 22' 19,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

2. Hälfte des 19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

22. September 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Süchteln

 

Denkmalbeschreibung:

Das zweigeschossige Gebäude mit Satteldach ist Bestandteil einer Häuserzeile, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts an der Düsseldorfer Straße (ehemals Viersener Straße) entsteht.
Die in Quaderputz ausgeführte Fassade erfährt durch Ge-schoss- und Sohlbankgesimse eine horizontale Gliederung. Die Fassade des Gebäudes gliedert sich in 6 Achsen, wobei die jeweils Äußeren Eingangsachsen sind. Der Hauseingang liegt in der linken Achse und der Hofeingang in den zwei rechten äußeren Achsen. Die Hofdurchfahrt erfährt eine Pi-lastergliederung mit aufgesetztem Flachbogen, über dem wiederum ein Konsolenfries zu finden ist. Der Flachbogen wird beidseitig von vegetabilen Ornamenten geschmückt. Der Hauseingang wird von geometrischen Bändern umgrenzt. Die Fenster im Erd- und Obergeschoss zeigen sich schlicht und zurückhaltend. Das Dachgesims ist auf ein mit geometrischen Ornamenten verzierten Konsolenfries gelagert.
In der Gesimszone, unterhalb des Konsolenfrieses, sind klei-ne kreisförmige Fenster zu finden. Diese werden von geometrischen Ornamenten gerahmt und durch in die Fensteröffnun-gen hineinragende gusseiserne Blattornamente verziert.

Im Innern des Gebäudes sind Stuckdecken mit floraler und geometrischer Ornamentik erhalten. Im ursprünglichen Zu-stand zeigt sich die Treppe mit gedrechseltem Geländer und verziertem Anfangspfosten. Ebenso im Original sind einige Innentüren.

Das Gebäude Düsseldorfer Straße 9 ist als Bestandteil der zwei- bis zweieinhalbgeschossigen Häuserreihe mit histori-sierenden Schmuckformen im Ensemble zu sehen.

Die Fassadengestaltung zeigt sich einerseits schlicht und zu-rückhaltend und ist andererseits mit feingliedrigen Details versehen.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtli-chen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (l) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.