Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 329 |
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Standort: Propsteistraße 9, D 41749 Viersen - Süchteln GPS: 51o 17' 10,8" N 06o 22' 15,6" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1765 Tag der Eintragung als Denkmal 16. April 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Ehem. Volksschule Fleckschule in Süchteln Denkmalbeschreibung: Die älteste Schule Süchtelns ist bis Mitte des 18. Jahrhunderts dicht neben der katholischen Kirche zu finden. Aufgrund der Baufälligkeit des Gebäudes beschließt die Gemeinde einen Schulneubau, der 1765 auf dem Platz der alten Schule errichtet wird mit einem Kostenaufwand von 823 Reichstalern. In der katholischen Volksschule, allemein auch als Fleckschule bekannt, werden im Jahre 1834 312 Kinder unterrichtet, alle in einer Klasse vereint. Aufgrund der Schülerzahl und der räumlichen Enge lässt sich die Einrichtung einer zweiten Schulklasse nicht länger hinausschieben. So wird die über dem Schulsaal gelegene und vom Lehrer Schumacher nicht benutzte Dienstwohnung zum Klassenraum ausgebaut. Während der Amtszeit des Leiters der Fleckschule Karl van Kempen (1843-1886) fordern zahlreiche Eltern die Trennung der Geschlechter in den Klassen. So werden um 1856 die vier gemischten Klassen der Fleckschule in drei Knaben- und drei Mädchenklassen umgewandelt. Beschreibung Der Hauseingang sowie die Fenster des Erd- und Obergeschosses sind mit einem Stichbogen versehen. Die zweiflügligen Fenster mit Oberlicht weisen eine Sprossenteilung auf. Vom Hauseingang kommend betritt man einen kleinen Flur, von dem aus eine schlicht gehaltene Holzstiege ins Obergeschoss führt. Das Erd- und Obergeschoss bleibt weitgehend von baulichen Veränderungen unberührt. So sind hier noch schlichte einflüglige Rahmenfüllungstüren vorhanden. Das Schulgebäude gehört zur Reihe der Schul- und Verwaltungsbauten, die nach 1615 entstehen, nachdem das Rheinland zu Preußen gehört. Die Fassadengestaltung ist schlicht und zurückhaltend, mit einer strengen und zweckgebundenen Gliederung. Die Fassade ist in ihrem Ausdruck repräsentativ. Das Gebäude weist in seiner Gesamtheit eine harmonische Klarheit und Strenge der Struktur sowie der reduzierten plastischen Ausgestaltung auf. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und stadtgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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