Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 337

 

Standort:

Dammstraße 55,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5114' 56,1" N   06o 19' 22,9" O

Zuständigkeit:

Stadt Viersen

Baujahr:

1955 / 1959

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Mai 1994

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Ehem. evang. Volksschule in Dülken

 

Denkmalbeschreibung:

I. Lage und Baubeschreibung

Die Schule liegt im Ortsteil Dülken am westlichen Stadtrand nördlich des Amerner Weges zwischen der Bahnlinie Brüggen-Dülken und der Saarstraße am südlichen Rand einer gleichzeitig errichteten Wohnsiedlung. Die Lage zeichnet sich aus durch großzügige Grünflächen, die im Süden und Westen der Schule vorgelagert sind.

Die Schule wurde als 8-klassige evangelische Volksschule in drei Bauabschnitten errichtet. Der Komplex ist gegliedert in Form eines Pavillon-Systems, bestehend aus einem zweigeschossigen unterkellerten Hauptgebäude und zwei eingeschossigen Klassentrakten, die parallel hintereinandergestaffelt und durch geschlossene Verbindungsgänge verbunden sind. Davon ist der erste zum Schulhof hin als überdeckter Pausengang ausgebildet. Alle drei Gebäude sind mit einem flachen Satteldach versehen. Die Turnhalle, im Norden quergelagert, war von vornherein mitgeplant, kam aber erst 1955 zur Ausführung; verbunden mit dem Hauptgebäude durch einen geschlossenen Flur mit überdachtem Pausengang zum Hof. Der Turnhallenbau beherbergt zum Hof hin im Erdgeschoß die Sanitär- und Umkleideräume und im Obergeschoß die Hausmeisterwohnung. 1959 erfolgte eine Erweiterung des südöstlichen Klassentraktes in Form einer Verlängerung um nahezu¤ die Hälfte in angepaßter Form. Die Konstruktion ist einfach. Das aufgehende Mauerwerk ist in Ziegelbauweise aufgeführt, die Decken in armiertem Stahlbeton, ebenso die Haupttreppe. Die Dachkonstruktion besteht aus Tannenholz. Wände und Decken wurden mit glattem Kalkmörtelputz versehen. Die Fenster in Kiefemholz ausgeführt. Die Innenausstattung zeigt sich weitgehend in einem gut erhaltenen Originalzustand: Klinkerplattenfußboden, halbhoch verkleidete Wandverplattung, hölzerne Türzargen und -blätter.

Die Veränderungen in der Substanz sind als marginal zu betrachten: am Haupteingang Erneuerung des Windfangs in Aluminium, Fenstererneuerung im Verbindungstrakt zur Turnhalle und im Sanitärbereich, Eingang zum Schulhof in Aluminium, die ursprünglich hochrechteckigen Fenster der Turnhalle zum Vorplatz hin zu Oberlichtern durch vorgesetzte Klinkerwand reduziert.

 II. Begründung der Denkmaleigenschaft

1.      Das Objekt ist bedeutend

1.1  als gut erhaltenes frühes Zeugnis des Schulbaus der Nachkriegszeit in aufgelockerter Pavillonbauweise

1.2  für den Stadtteil Dülken (bis 1970 Stadt Dülken) in Bezug auf seine Schulgeschichte und protestantische Tradition. Seit 1572 gab es eine protestantische Gemeinde in Dülken, später mit Süchteln vereinigt und 1853 neugegründet. Eine evangelische Privatschule wurde seit 1854 eingerichtet, der 1868 die evangelische Volksschule an der Bahnhofstraße folgte. 1955 wurde ebenfalls. an der Dammstraße, nördlich der Schule, der evangelische Pauluskirchensaal errichtet.

2.     Für die Erhaltung und Nutzung liegen

2.1  wissenschaftliche Gründe vor, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des Schulbaus nach dem 2. Weltkrieg. Die Schule in Dülken zählt zu den frühen Schulbauten nach:dem 2. Weltkrieg, die vor den vom Kultusministerium von NRW veröffentlichten "Richtlinien für den Schulbau" errichtet wurde. Den "Richtlinien" vorausgegangen war aber eine Tagung im Juni 1949, als deren Ergebnis die "Fredeburger Richtlinien" vorlagen, die in der "Schulausstellung Düsseldorf" im Jahre 1950 Niederschlag fanden. Vorgesehen war danach eine freie Lage der Schulneubauten in der Natur. Die Abkehr von der Schulkaserne hin zur aufgegliederten, von allen Seiten belichteten Baukörpergruppierung wurde zum Programm erhoben. Empfohlen wurde die eingeschossige, aufgelockerte Flachbauweise zwecks Möglichkeit zur späteren Erweiterung ("wachsende Schule"). Alle diese Forderungen finden Eingang in den Schulbau an der Dammstraße, bis hin zu ihren Erweiterungen.

2.2    architekturgeschichtliche Gründe vor. Wenn auch die Schule vom äußeren Erscheinungsbild der einzelnen Trakte her noch Anklänge an die Vorkriegsarchitektur vergleichbarer Bauten zeigt, so ist sie von ihrer klaren Gliederung her, ohne heimattümelndes Formenvokabular und der asymmetrischen offenen Gruppierung der Baukörper her ganz Kind der Nachkriegszeit. Die Auflösung der Wände in Glas und Beton oder Stahl gehört erst einer späteren Phase des Schulbaus¤ der 50er Jahre an. Hier zeigt sich die, auch wirtschaftlich bedingte, Reduktion auf das Wesentliche der neuen Richtlinien mit den damals einfachen Materialien und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Hinzu kommen

2.3    ortsgeschichtliche Gründe, die die Entwicklung der Schulgeschichte der ehem. Stadt Dülken dokumentieren, wie sie oben unter II.1.2 aufgeführt wurden, auch unter dem Aspekt der Nachkriegsentwicklung.

2.4     städtebauliche Gründe. Das Schulgelände umfaßt noch heute das gleiche Areal wie zur Zeit seiner Entstehung. Dadurch wird anschaulich, mit welcher Großzügigkeit zur damaligen Zeit der Schulneubau flächenmäßig bedacht wurde und welcher Stellenwert der Erziehung der Schüler über den Lehrplan hinaus mit der räumlichen Bewegungsfreiheit zugemessen wurde. Somit ist auch der umgebende Freiraum Bestandteil des Denkmals.

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß das Objekt die Voraussetzungen des § 2 DSchG NW erfüllt, da es bedeutend ist für die Geschichte des Menschen und des Ortstelles Dülken und für seine Erhaltung und Nutzung, schulbaugeschichtliche, architekturgeschichtliche, ortsgeschichtliche und städtebauliche Gründe vorliegen.