Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 342

 

Standort:

Hochstraße 77,  D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 12,9" N   06o 22' 07,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

17. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

2. September 1994

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Stappisgut  in Süchteln

Denkmalbeschreibung:

Geschichte
1583 Thiesgen, Stappis, 1 Sümmer

1614 Heinrich Stappis, 3 Morgen, 4 1/2 Daler

1627 Britgen, Schwester von Herrn Adam Stappis, Vikar in Viersen

1677 abgebrannt

1668 verkauft Jacob Stapper das Erb, das hinten an Caspar Rosendaels-Erb anschließt, an Heinrich Schmelz

Die Eheleute Johann Hinsges und Lisbeth Rosendael verkaufen 1650 ein Stück Hausplatz hinter Meister Adam Stappis/Scheune und neben Math. Roelens Baumgarten, an die "gemeine neue Bürgerstraße" anschließend, an den Landmesser Malis. Caspar Rosendael legt als nächster Blutsverwandter Beschutt ein.

1685 Johann Schmelz

1740 Gerh. Stels

1775 Joh. Math. Oeben

1818 Theod. Deckers

1893 Heinrich Roosen, Gastwirtschaft, später Josef Kemper

1934 Ewald Rath

Beschreibung
Es handelt sich bei dem Gebäude um das ehemalige Stappisgut. Das zweigeschossige Backsteingebäude ist in vier Achsen errichtet.

Die zur Hochstraße gerichtete Fassade weist eine Putz-Stuckarchitektur auf. Diese, gegenüber den übrigen Fassadenflächen geänderte Gestaltung, ist vermutlich um 1900 ausgeführt, unter dem Einfluss des Historismus.

Die Fassade an der Hochstraße erfährt durch den stark strukturierten Bänderputz des Erdgeschosses sowie Geschoss- und Sohlbankgesimse eine horizontale Gliederung. Erdgeschossig ist der Haus- und Ladeneingang mit den nebenliegenden Ladenfenstern zu finden. Die einflüglige Eingangstür mit sprossenunterteiltem Oberlicht weist eine verschiedenartige vegetabile und geometrische Holzornamentik auf sowie ein Türfenster mit vorgesetztem Metallgitter.

Der Hauseingang und das links nebenliegende Ladenfenster sind durch einen Mauerpfeiler getrennt, der ein vegetabil verziertes Kapitell aufzeigt. Die erdgeschossigen Öffnungen sind von geometrischen Bändern umgrenzt und mit einem Rocailleornament geschmückt.

Die Obergeschossfenster erfahren eine Bänderumrahmung mit bekrönendem Stuckornament, das in Form von Blüten-, Blatt- und Bänderwerk ausgeführt ist.

Die zur Hoch- und Gebrandstraße gerichteten Fenster, mit Ausnahme des Ladenbereichs, zeigen die gleiche originale Gestalt, ein zweiflügliges Fenster mit Oberlicht. Die Schlagleiste, mit Basis und Kapitell gearbeitet, ist mit geometrischen Holzverzierungen versehen.

Die für frühere ländliche Architektur kennzeichnende bauliche Kleinteiligkeit ist im Erdgeschoss des Hauses Hochstraße 77, bedingt durch wechselnde Besitzer und deren Nutzung ihrer Gebäudefläche, verlorengegangen.

Die letzte bauliche Veränderung ist 1953 dokumentiert, durch die Herrichtung eines Ladenlokals unter Einbezug eines vorhandenen dreiflügligen Fensters.

Im rückwärtigen Bereich des Erdgeschosses ist die erhalten gebliebene Holztreppe zu finden. Die Treppe, gerade, zweiläufig mit gleichsinnigem Richtungswechsel, weist ein gedrechseltes Geländer und einen achteckigen Anfangspfosten auf.

Das Obergeschoss bleibt weitgehend von baulichen Veränderungen unberührt. So sind hier noch schlichte einflüglige Rahmen-Füllungstüren vorhanden. Hervorzuheben sind die Stuckdecken im Obergeschossbereich. Die Decken weisen eine vegetabile und geometrische Stuckatur auf, vermutlich um 1900 ausgeführt mit der gleichzeitigen Gestaltungsänderung an der zur Hochstraße gerichteten Fassade.

In der heutigen niederrheinischen Kleinstadt Süchteln bildet die Hochstraße die Hauptgeschäfts- und Hauptverkehrsachse des Ortszentrums. Das Haus Hochstraße 77, in seiner prägenden Bausubstanz erhalten, veranschaulicht die bauliche Entwicklung vom 17./18. bis Ende des 19. Jahrhunderts und ist als Bestandteil einer weitgehend traufständigen, dreigeschossigen Wohn- und Geschäftsbebauung an der Hochstraße zu sehen.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.