Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 401

 

Standort:

Wilhelmstraße 20,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 14,6" N   06o 23' 19,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1875

Tag der Eintragung als Denkmal

13. Dezember 2000

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Ein Vergleich des heutigen Zustandes mit Fotoaufnahmen von 1978 lässt erkennen, dass seit dem die Fenster erneuert wurden (an das alte Vorbild angelehnt mit T-Teilung), möglicherweise auch der Anstrich. Ansonsten sind augenscheinlich keine Veränderungen oder Eingriffe in die Substanz erfolgt, die den Denkmalwert beeinflussen könnten.

Auf einem Situationsplan von 1877 in der Bauakte eines benachbarten Wohnhauses ist das Gebäude Nr. 20 bereits vorhanden und als Eigentum von L. Hansen eingetragen. Ausgehend von den Baudaten der vergleichbaren Wohngebäude an der Wilhelmstraße kann daher eine Errichtung um 1875 angenommen werden.

Es handelt sich um ein eingebautes dreigeschossiges traufständiges Gebäude mit vier Fensterachsen. Im Erdgeschoss sind in der linken Achse ein Durchgang zum rückwärtigen Hof, in der rechten Achse der Hauseingang angeordnet, letzterer eingenischt und über drei Stufen etwas erhöht liegend (die Wangenmauern in der Nische mit Putzspiegeln). Das Erdgeschoss ist mit einem Bänderputz versehen; es wird nach oben von einem breiten Gesimsband abgeschlossen, welches bis zu den Sohlbänken der Obergeschossfenster reicht. Diese sind wie ihre Pendants im Erdgeschoss als große Hochrechteckfenster mit T-Teilung ausgebildet, jedoch durch eine mehrfach profilierte horizontale Verdachung in schlichter Weise als Beletage-Fenster ausgewiesen. Obergeschoss und Dachgeschoss werden wieder durch ein, jetzt allerdings schmales Sohlbankgesims getrennt; die Dachgeschossfenster sind niedriger als diejenigen darunter. Ihnen vorgesetzt ist ein ornamentiertes Brüstungsgitter. Anders als einige Nachbargebäude hat das Wohnhaus Nr. 20 kein Kastengesims an der Traufe, sondern die etwas überstehende Dachhaut überfängt einen Fries aus kleinen Konsölchen, deren enge Reihung dem Fassadenabschluss einen eigenen Akzent und Rhythmus verleiht. Nachträgliche Dachausbauten (z.B. Dachgauben) sind zur Straßenseite nicht vorhanden.

Der gute, im wesentlichen weitgehend originale Erhaltungszustand des straßenseitigen Teils des Wohnhauses lässt vermuten, dass dies auch für das Innere gilt und dass hier möglicherweise auch noch originale Ausstattungsdetails vorhanden sind.

Die Wilhelmstraße repräsentiert in Verlauf und Bausubstanz die Entwicklung Viersens als einer rasch wachsenden Stadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Städtebaulich gesehen sind die geraden Straßenzüge beiderseits der Hauptstraße mit ihrer großen Zahl historistischer Bauten ein wesentliches Charakteristikum Viersens. Grundlage hierfür war der Stadtbauplan von 1858/60, auf den auch die Wilhelmstraße zurückgeht.

Anhand der erhaltenen zeitgenössischen Pläne ist die Bebauung der Straße im wesentlichen in den 1870er Jahren entstanden. Ein Großteil dieser Bauten ist heute noch erhalten und verleiht der Straße ein sehr anschauliches historisches Gepräge. Als Teil eines weitgehend erhaltenen ursprünglichen Ensembles an der Wilhelmstraße (Hausnummer 33-43 gegenüber; Hausnummer 12, 14, 16 benachbart) ist das Gebäude Wilhelmstraße 20 daher bedeutend für Viersen. Da es sich um ein gut erhaltenes Zeugnis städtischer Wohnhausarchitektur der 1870er Jahre handelt, mit einer vergleichsweise strengen, noch klassizistisch geprägten Fassadengestaltung, besteht an der Erhaltung und Nutzung der Fassade aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Hinzu kommen ortsgeschichtliche, da das Haus als ursprüngliches Gebäude an der Wilhelmstraße deren geschichtliche, zentral mit der Stadtentwicklung Viersens verknüpfte Ursprünge zeigt. Schließlich liegen auch städtebauliche Gründe vor, da das Haus Wilhelmstraße 20 Teil eines beiderseitig von gleichartigen Gebäuden geprägten historischen Straßenzuges ist, der Art und Proportion der Bebauung an der Wilhelmstraße prägt. Da somit die Voraussetzungen des § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes NW erfüllt sind, handelt es sich bei der Fassade des Gebäudes Wilhelmstraße 20 um ein Baudenkmal.