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Wegekreuz in Bockert

Denkmalbeschreibung:
Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung Bockerts datiert in das Jahr 1250. Die
Überlieferung, Bockert bestehe aus fünf Höfen/Hofgemeinschaften und
sieben Brunnen ("hötte" und "pötte"), ist in die
Gestaltung des heutigen Kreuzplatzes eingeflossen. Am Standort des
Sektionskreuzes befindet sich das Probstgut "the Boekholt", in
dessen näherer Nachbarschaft ab 1666 auch eine Schule eingerichtet
wird, so dass der Bereich der heutigen Ecke Kreuzstraße/Hardter Straße
tatsächlich als eine Art früher Mittelpunkt des alten Bockert
angesehen werden kann.
Zum Hof The Boekholt, später Hennickens-Hof,
dann Zerressen, gehört auch eine Kapelle, die 1886 abgerissen wird. An
ihrer Statt errichten die Bewohner Bockerts ein später mehrmals
erneuertes Holzkreuz. Um die häufigen Reparaturen zu vermeiden, wird
das hölzerne Kreuz 1927 gegen ein neues aus Muschelkalkstein
ausgetauscht - jenes Sektionskreuz, das noch heute den Mittelpunkt des
Kreuzplatzes bildet.
Das durch Spenden der Stadt Viersen und der
Bockerter Bürger finanzierte Kreuz (Ausführung: Steinmetzbetrieb
Frentzen, Viersen) trägt in seiner Mitte einen bronzenen Christus der
Aachener Goldschmiedefirma Witte. Von Anfang an wird es seitlich
flankiert von zwei Stelen mit Kandelabern.
In den 1950er und 1960er sind Änderungen am
Standort der Kreuzesanlage und schließlich die (räumlich geringfügige)
Versetzung an den heutigen Standort notwendig.
Bis etwa 1960 finden an dem Kreuz u.a.
gemeinsame nachbarschaftliche Gebete für Verstorbene statt. Seit Mitte
der 1970er Jahre dient es als Ort von Totenehrungen für die Opfer der
Weltkriege. Auch ist die Anlage in wechselnder Form Teil der
Fronleichnamsprozession.
1996/97 erfolgt eine umfassende Restaurierung
der Kreuzesanlage. Die substanziell abgängigen seitlichen Stelen werden
durch neue, nunmehr ebenfalls kreuzförmige Exemplare ersetzt, die in
der Mitte der Kreuzarme zwei Toten-Gedenkplatten tragen. Im Zuge dieser
Maßnahme wird der Kreuzplatz neu gestaltet und mit einer Bodenplastik
der historischen "Hötte un Pötte" von Bockert ergänzt.
Patenschaft und Pflege des Kreuzplatzes werden
der St. Peter-und-Paul-Bruderschaft in Bockert in Person eines von ihr
gestellten "Pöttmeisters" übernommen.
Beschreibung
Das schlichte Kreuz aus Muschelkalk steht auf einem zweistufigen
Unterbau. Über seinem eigenen querrechteckigen Sockel schwingt es
leicht auf die durchgehende Kreuzesstammbreite ein. Auch die Kreuzarme
sind streng gerade ausgebildet. Im kleinen Kreuzsockel ist die Inschrift
"Rette Deine Seele" eingelassen.
Um den Christuskopf ist ein Strahlenkranz in
den Stein eingemeißelt, darüber das INRI-Zeichen.
Die durchaus qualitätvolle Christusfigur
folgt, ebenso wie beim benachbarten Schulkreuz, dem spätgotischen
Dreinageltypus; das zur Seite geneigte Haupt des in leidenden Christus
trägt die Dornenkrone.
Die beiden Muschelkalkstelen, die das Kreuz
flankieren, werden bei der Restaurierung der 1990er Jahre durch neue
Exemplare ersetzt, die nun ebenfalls leicht kreuzförmig ausgebildet
sind. Ohne Sockel direkt auf der Erde stehend, tragen sie nach Umwidmung
des Kreuzes zur Gedenkstätte für die Opfer der Kriege je eine
Gedenktafel mit den Inschriften "Gedenket der Toten" (links;
mit Symbol der gefalteten Hände darüber) und "Bewahret den
Frieden" (rechts, mit christlichem Friedenssymbol PX darüber). Sie
sind, obwohl substanziell modern, integraler Bestandteil der Konzeption
der historischen Kreuzesanlage von 1927 und damit Teil des Denkmals. Die
übrige moderne Platzgestaltung besitzt noch keinen historischen
Zeugnischarakter und damit keinen Denkmalwert. Das Kreuz befindet sich
zwar nicht mehr an seinem ursprünglichen Standort, sondern wird um 1968
wegen Änderungen am Straßenverlauf etwas versetzt; trotzdem markiert
es nach wie vor jenen Bereich, aus dem sich die Honschaft (Sektion)
Bockert entwickelt.
Als Sektionskreuz der Honschaft Bockert, einer
der Keimzellen des heutigen Viersen, ist die Kreuzanlage Hardter Straße/Ecke
Kreuzstraße bedeutend für Viersen. Aus den dargelegten
wissenschaftlichen, insbesondere volkskundlichen und lokalhistorischen
Gründen stehen ihre Erhaltung und Nutzung im oben beschriebenen Umfang
(zentrales Kreuz und flankierende Stelen) gemäß § 2 (1) des
Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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