Denkmalbeschreibung:
Am 9. September 1852 wurde auf einem von
Landwirt Franz Schmitz zur Verfügung gestellten Gelände in Vorst ein
schlichtes Holzkreuz errichtet, das 1864 zum Missionskreuz bestimmt
wurde, wegen Schäden 1889-93 jedoch durch eine Marien-Kapelle ersetzt
werden musste.
Der durch die Industrialisierung stark
gewachsene Süchtelner Norden mit Vorst als Mittelpunkt erreichte 1932
die Erhebung zum Rektorat. Bereits drei Jahre zuvor war eine
provisorische "Notkirche" im umgebauten Saal der Gaststätte
Hermanns an der Oedter Straße eingerichtet worden, die bis zur
Einweihung der neuen Franziskuskirche genutzt wurde (später
abgebrochen). 1951 wurde ein Kirchenbauverein gegründet, der in der
Folgezeit die Errichtung der ersten "richtigen" Kirche in
Vorst betrieb. Als Bauplatz wurde der Ort der alten Marienkapelle an der
Abzweigung der Ritterstraße von der Landstraße (Grefrather Straße)
gewählt, die folglich abgebrochen werden musste. Die 1953 zur selbständigen
Pfarre erhobene Gemeinde konnte am 30.05.1954 die Weihe ihrer neuen
Kirche feiern.
Der Entwurf des Neubaus stammt von Hans
Rompelberg, ein gebürtiger Süchtelner und seit den zwanziger Jahren
dort mit qualitätvollen Bauten hervor getretener Architekt, der zur
Bauzeit jedoch bereits in Büderich ansässig war; Ausführung und
Bauleitung oblag seinen Mitarbeitern Engelen und Hauff. In der Bauakte
sind längere Diskussionen um die Ausführung der Kirche (Dachform,
Fenster) überliefert. So hatte Rompelberg zunächst ein Walmdach
vorgesehen, wohingegen das dann ausgeführte Satteldach wohl in erster
Linie durch Einwirkung des bischöflichen Generalvikariats in Aachen
zustande kam.
Die Backsteinsaalkirche, außen mit holländischen
Klinkern verkleidet, ist nicht geostet, sondern mit ihrer
Eingangsgiebelfassade zur vorbeiführenden Straße ausgerichtet, so dass
der rechteckig geschlossene Chor etwa nach Südwesten zeigt. Auf der
Nordseite ist dem Saal ein kurzes Seitenschiff unter abgeschlepptem Dach
angefügt, in dessen Verlängerung eine Sakristei neben dem Chor sowie
ein mächtiger Turm neben der Eingangsfront eingestellt sind. Annähernd
doppelt so hoch wie das Kirchenschiff, besitzt der auf quadratischer
Grundfläche mit flachem Zeltdach aufgeführte, einschließlich des
Glockengeschosses dreizonige Turm eindeutig Wahrzeichencharakter weit über
den Kern von Vorst hinaus. An seiner nach Norden gerichteten Seite ist
auf einer geschweiften Konsole eine überlebensgroße Statue des
Heiligen Franziskus angebracht (Künstlerin: Benita Stevenson, Fulda).
Eine breite Stufenanlage führt in zwei
Abschnitten vom Straßenniveau zum erhöhten Plateau und weiter zum
Eingang der Kirche. Das dreiteilige Portal mit geschlossenen
Holz-Doppeltüren ist in Natursteingewände mit jeweils einem flachen
Segmentsturz eingefügt,; die drei Keilsteine tragen die Inschriften A /
1953 / D. Darüber beherrscht ein großes Maßwerk-Rundfenster den
ansonsten schmucklosen Giebel, so dass insgesamt eine ruhige und
markante Fassade ausgebildet wird.
Die Seitenwände des Kirchenschiffs sind in
breiten Rundbogenfenstern geöffnet. Der Chor wird einseitig von Süden
durch annähernd wandhohe, schmale rundbogige Lanzettfenster belichtet.
Das Raumbild im Inneren des großen
Kirchenschiffs wird von der Materialwirkung der Backsteinwände und den
stark farbigen Glasgemälden des bekannten Glasmalers Ernst
Jansen-Winkeln aus Mönchengladbach geprägt, von denen die drei größeren
der Südwand die Heiligen Pantaleon, Franziskus und Klemens zeigen
(1959; weitere Fenster 1961). Das Hauptschiff ist flach gedeckt, das
Seitenschiff öffnet sich zu ihm in drei weiten Rundbögen. Der Chor,
ebenso breit wie das Schiff, liegt über 1 + 5 Stufen erhöht. Über den
Eingang im Osten ist eine Orgelempore mit holzverkleideter Brüstung
gespannt. Der Boden ist mit Sandsteinplatten belegt, die Ausstattung
wurde im Laufe der Jahre erneuert (Altar) oder ergänzt, die Glocken
stammen aus 1959 und 1962. Von der ältesten Ausstattung der 1950er
Jahre sind zwei strenge Holzskulpturen des Erkelenzer Bildhauers Peter
Haak wegen ihrer künstlerischen Qualität bemerkenswert: eine
Marienstatue und eine Schmerzensmutter in der Kriegergedächtniskapelle.
In den Kellerräumen unter der Kirche sind
Gemeinderäume untergebracht, darüber hinaus lag unter dem Chor ehemals
die Küsterwohnung.
Die Franziskuskirche in Süchteln-Vorst ist
architekturgeschichtlich zur breiten traditionalistischen Richtung im
Kirchenbau der 1950er Jahre zu zählen. Kennzeichen sind der
traditionelle Baukörper, gestaltet als rechteckiger Kubus mit
Satteldach, die Verwendung des Baumaterials Backstein und der formale
Bezug auf romanische Formen mittels Rundbögen, Flachdecke u.ä. Noch
mehr als Assoziationen an das (romanische) Mittelalter stand dabei ein
Verweis auf "Urformen" im Mittelpunkt, die sich in großen
einfachen Kuben und Flächen, klaren Begrenzungen und unbedingte
Konzentration auf Wesentliches äußerte. Vorbildlich und stilprägend
wirkten dabei gerade im rheinisch-westfälischen Raum die Kirchenbauten
Dominikus Böhms - in Vorst nachvollziehbar auch an der markanten
Giebelfassade mit Rundfenster und Portal, die so in nicht wenigen
Beispielen bei Böhm, aber auch anderen Vertretern dieser Richtung in
den 1920er und 1930er Jahren vorgeprägt ist. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang auch die bewusste Materialästhetik von Backstein und Holz
gerade auch im Inneren, ebenso "bodenständigen" wie
handwerklichen und gleichsam "sinnlichen" Baumaterialien.
Damit einher ging folgerichtig eine weitestgehende Reduzierung des
Ornaments, so dass bisweilen durch-aus monumental wirkende Formen und Räume
entstanden. Auch das Vorster Kirchenschiff ist hiervon nicht frei, z.B.
bei der Chorlösung. Funktional und ideell gab es direkte Bezüge zur
Liturgiereformbewegung der 1920er Jahre.
Der Kirchenbau der 1950er Jahre ist außen und
innen im wesentlichen intakt und anschaulich erhalten. Er ist als
Pfarrkirche der nördlichen Süchtelner Honschaften und Siedlungsplätze
in Vorst, Hagenbroich, Windberg etc. bedeutend für Viersen. Aus den
dargelegten wissenschaftlichen, insbesondere architektur-, siedlungs-
und religionsgeschichtlichen Gründen besteht an seiner Erhaltung und
Nutzung ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2
(1) Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal.