Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 482

 

Standort:

Parkstraße 12,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 19,8" N   06o 23' 48,6" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1892

Tag der Eintragung als Denkmal

17. Juli 2008

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Das Gebäude Parkstraße 12/Ecke Poststraße wurde 1892 als „Wohnhaus nebst Flügelbau" für Wilhelm Doussier errichtet, Teilhaber der Schuhmacherei Von der Straeten & Doussier, die 1896 die Instandsetzung der ehemaligen Genengerschen Dachpappenfabrik am Seilerwall für sich beantragte. Planverfasser des Hauses an der damaligen Bahnhofstraße war der Viersener Bauunternehmer Martin Küppers. Der Neubau schloss rechts an das bereits fünf Jahre früher (1887) für den gleichen Bauherren errichtete Wohnhaus Parkstraße 10 an (Bauleiter: Lenhsen).
1899 wurden im rückwärtigen Hof Waschküche und Lagerräume angebaut. Das Adressbuch der Stadt Viersen verzeichnet 1930/31 (unter der alten Adresse Parkstraße 8a) außer der Wohnung von Wilhelm, Michael und Paul Doussier auch eine Schuhwaren- und Lederhandlung. 1945/46 war vorübergehend das städtische Gesundheitsamt in dem Haus untergebracht.

Beschreibung
Es handelt sich um ein stattliches zweiteiliges Eckhaus. Der Haupt-Wohnteil ist dreigeschossig mit 2 Fensterachsen zur Parkstraße, drei zur Poststraße sowie einer abgeschrägten, von einem spitzen Zwerchhausgiebel bekrönten Eckachse mit einem doppelgeschossigen Balkon im ersten und zweiten Obergeschoss. Der an der Poststraße anschließende Flügelbau ist zweigeschossig und besitzt drei regelmäßige Fensterachsen. Da es sich nicht um ein Hintergebäude im eigentlichen Sinne handelt, ist seine Straßenfassade stilistisch der aufwändigen Putzfassade des Eckgebäudes angeglichen.
Das Erdgeschoss zeigt über gequadertem Sockel kräftigen Bänderputz, in den die Rechteckfenster und der an der Parkstraße gelegene Eingang mit profilierten Gewänden eingeschnitten sind. Fenster- und Türrahmen tragen volutenförmige Keilsteine. Gesimse und Putzbänder trennen die Geschossebenen bzw. unterteilen die Fassade in Felder und geben dem hohen Gebäude so gleichzeitig horizontale Lagerung. Die backsteinverkleideten Obergeschosse werden durch Putzflächen gegliedert; neben Gesimsen, Bändern und Ecklisenen sind dies vor allem die ornamentierten Brüstungsfelder unter- und oberhalb der Fenster, die auffallende, im privaten Wohnhausbau eher ungewöhnliche neugotische Spitzbogen-, Kielbogen- bzw. Maßwerk-Blendformen zeigen. Dazwischen sind ferner vegetabile Ornamente aufgebracht, an den Ecklisenen auch üppige Fruchtgehänge. Ein Kosolenfries trägt das vorkragende Traufgesims, über dem die abgewalmten Dachflächen erst mit größerem Abstand des Betrachters optisch in Erscheinung treten (dieser Abstand ist wegen der vorgelagerten Freifläche allerdings möglich).
Ein prägendes Bauteil ist der doppelgeschossige Balkon auf der abgeschrägten Hausecke, der auf weit ausschwingenden Volutenkonsolen aufsitzt und im ersten Obergeschoss gedrungene Säulen besitzt, die den Austritt des zweiten Obergeschosses tragen. Auch hier zeigen die Brüstungen wieder (spät-) gotische Formen (Spitzbogenfries, Maßwerk).
Die Fassade des zweigeschossigen „Flügelbaus", dessen Obergeschoss laut Baugesuch von 1892 in Eisenfachwerk hergestellt werden sollte, ist der des Eckhauses angepasst. Wegen der untergeordneten Nutzung und geringeren Geschossigkeit war es im zeitgenössischen Sinne des hierarchischen Wandaufbaus jedoch zwangsläufig, dass für die Obergeschossfenster hier die weniger aufwändigen Verdachungen der Fenster des zweiten Obergeschosses und nicht diejenige der Wohnetage des Eckhauses übernommen wurde.
Alte Fenster und die originale zweiflügelige Haustür sind erhalten.
Der Hofraum ist zur Poststraße mit einer durch Bänderung gestalterisch angepassten Mauer geschlossen. Bereits für 1888 ist ein Baugesuch Doussiers für die Errichtung einer Mauer überliefert, ein weiteres 1897. Das dem Haus Parkstraße 12 zugehörige Teilstück wurde zwar teilweise 1952 verändert (Toröffnung), ist aber im Zusammenhang mit der anschließenden Mauer und dem Wohnhaus Poststraße 7, vom gleichen Bauherrn 1902 errichtet, dennoch von städtebaulicher Bedeutung, da es wesentlich zur optischen Geschlossenheit des Ensembles beiträgt.

Denkmalwert
Die heutige Parkstraße ist Teil des überwiegend rechtwinkligen Straßenrasters, das im Viersener Stadtbauplan von 1856/60 angelegt wurde, um das Wachstum der jungen Stadt planmäßig zu steuern. Ihr früher Name Bahnhofstraße (1891) verweist auf die einst prominente Lage der Straße unmittelbar am alten Standort des Bahnhofes und in Nähe des Rathauses und des projektierten neuen Marktplatzes, der 1905 dann als Stadtgarten angelegt wurde. 1930 wurde sie in Poststraße, 1933 in Langemarckstraße und 1946 schließlich in Parkstraße umbenannt. Der Block Parkstraße/Poststraße entstand dabei etwas früher als der gegenüber liegende, erst nach 1900 ebenfalls von einem einzelnen Bauherrn errichtete Block Burgstraße/Poststraße. Insgesamt zeichnen sich diese Straßenzüge durch die hohe Zahl gut erhaltener Bauten der Zeit zwischen 1880 und 1910 aus. Dem dreigeschossigen Eckgebäude Parkstraße 12 kommt dabei wegen seiner Lage und wegen seiner aufwändigen Gestaltung in Verbindung mit dem guten Erhaltungszustand erhebliche städtebauliche Bedeutung zu.
Bei dem Gebäude Parkstraße 12 handelt es sich um ein bis in Details anschaulich erhaltenes, repräsentatives Wohnhaus vom Ende des 19. Jahrhunderts in bevorzugter städtebaulicher Lage. Der Bauherr integrierte ferner die ihm gehörende Schuh- und Lederwarenhandlung in den Nebengebäuden. Zusammen mit seinen beiden Nachbargebäuden bildet es inhaltlich und formal ein anschauliches Zeugnis der Wohnhausarchitektur in Viersen um 1900, das sich zudem in das größere historische Ensemble seiner unmittelbaren Umgebung - Rathaus und die zahlreichen weiteren niveauvollen Häuser an Poststraße, Parkstraße und Burgstraße - einfügt. Es ist daher bedeutend für Viersen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus den dargelegten wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und stadtentwicklungsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz um ein Baud