Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 63 |
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Standort: Tönisvorster Straße 24, D 41749 Viersen - Süchteln GPS: 51o 17' 09,2" N 06o 22' 26,0" O Zuständigkeit: Stadt Viersen Baujahr: 1898 / 1899 Tag der Eintragung als Denkmal 28. August 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Ehem. Rathaus in Süchteln Denkmalbeschreibung: Geschichte Beschreibung Horizontal ziehen sich Sohlbank, Sohlbankgesims und Sockelgesims in hellen Ziegelbändern ums Haus. Der Sockel des Gebäudes ist in Quaderputz gehalten, der hier eine gehauene Bearbeitung erfuhr. Die Straßenfassade gliedert sich in sieben Achsen, von denen die mittlere und die beiden äußeren mit Risaliten, einem vor die Flucht des Baukörpers vorspringender Bauteil, ausgebildet sind. Der Mittelrisalit ist mit einem für Rathäuser typischen Turm aufgesetzt, der mit seiner Spitze und dem Helm das Gebäude überragt. Im Obergeschoss ist zur weiteren Betonung ein Balkon angeordnet. Die auf die Mitte ausgerichtete Architektur wird von den Seitenrisaliten, die früher mit geschweiften Knickgiebeln, reich an Schmuckornamenten, abschlossen, unterstützt. Von beiden Seiten des Turms ist jeweils eine doppelte Fensterachse angeordnet, die Fensteröffnungen sind mit Schmuckgiebeln überdeckt. Ein stark strukturiertes Kranzgesims leitet zu den Dachaufbauten über. Die Dachgauben wurden vermutlich nach einer Kriegsbeschädigung sowie das gesamte Dachgeschoss verändert. Die linke Seitenfront musste insgesamt erneuert werden. Auf der rechten Seitenfassade ist der Eingang über eine zweiseitige Freitreppe, die mit dem originalen schmiedeeisernen Geländer erhalten ist, zu erreichen. Im Inneren des Hauses ist der Flurbereich mit den originalen Fliesen belassen. Im Obergeschoss befindet sich der Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses. Er ist im Sockelbereich mit einer Holzkassettenkonstruktion ausgestattet. Deutlich erkennt man die Bauauffassung dieser Zeit in der Trennung zwischen repräsentativer, hier in der Weise auf die Mitte bezogene Fassadengestaltung der Hausfassade und dem funktional zugeschnittenen Baukörper. Die beiden Längsseiten des Hauses, auf der Rückseite zweckmäßig nüchtern und zur Straßenseite repräsentativ gestaltet, bilden einen Gegensatz. Der mitten im Stadtbereich an bevorzugter Stelle errichtete Typus des Rathauses ist der Ausbauphase in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs zuzuordnen und ist als Beispiel für die Baugesinnung der aufstrebenden Kleinstadt zu sehen. Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, stadtbildprägenden, architektur- und kunstgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
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