Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 64

 

Standort:

Poststraße 8,  D 41747 Viersen

GPS:

5115' 20,1" N   06o 23' 47,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1904

Tag der Eintragung als Denkmal

29. August 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Ehem. Reichsbank in Viersen

Denkmalbeschreibung:

Im Jahre 1904 errichtete die Reichsbank eine Nebenstelle in Viersen. Den Architektenentwurf des Eckgebäudes an der Poststraße und Parkstraße fertigte Professor H. Stiller an.

Das zweigeschossige Gebäude mit steilem, schiefergedecktem Satteldach ist zur Poststraße hin in 5 Achsen und zur Parkstraße hin in 3 Achsen unterteilt. Die Eingangsachse wird durch einen Erker mit hohem Helmdach betont. Ein rustizierter Quadersockel, Bossenmauerwerk, führt bis zur Sohlbank des Obergeschosses. Darüber befindet sich heller Backstein mit Sandsteingewänden. Besondere Details,Traufgesims und Ortgang sind ebenfalls in Sandstein ausgeführt. Erwähnenswert ist das Steinrelief mit Reichsadler am Ostgiebel in Höhe der Sohlbank des Obergeschosses.

In Inneren des Gebäudes zeigen Eingang und Treppenhaus vermutlich noch den originalen Deckenschmuck. Der Sandsteinsockel im Eingangsbereich wurde zwischenzeitlich mit Farbe versehen. Die Treppenanlage besteht aus freitragenden Sandsteinkeilstufen mit verziertem Schmiedeeisengeländer.

Ornamentierte Granitsäulen im erdgeschossigen Kassenraum tragen die verdeckt liegende Stahlträgerdeckenkonstruktion.

Der überwiegende Teil der im Obergeschoss liegenden Leiterwohnung zeigt sich noch im originalen Zustand. In den ehemals mit Herrenzimmer, Salon und Wohnzimmer bezeichneten Räumen sind Parkettböden, Holztüren, Kehlfriese und zurückhaltender Deckenschmuck zu finden.

1935 und 1979/80 wurden Umbaumaßnahmen im Erd- und Kellergeschoss durchgeführt, die zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Baudenkmals führten. Leider wurden die weißen Holzrahmenfenster durch dunkelbraune Aluminiumfenster ersetzt.

Für den Denkmalwert des Gebäudes spricht unter anderem die qualitätvolle Gestaltung sowie die auf hohem handwerklichem Niveau stehende Ausführung.

Nutzung und Erhaltung des Bankgebäudes liegen aus künstlerischen und wissenschaftlichen, hier besonders aus kunst- und architekturgeschichtlichen sowie aus ortsgeschichtlichen Gründen gemäß § 2 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.