Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 78

 

Standort:

Nettetaler Straße 14,  D 41751 Viersen - Boisheim

GPS:

5115' 42,1" N   06o 16' 56,9" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

Mitte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

13. März 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Boisheim

Denkmalbeschreibung:

Bei dem zweigeschossigen Gebäude mit Mezzanin und flachem Satteldach handelt es sich um die ehemalige Villa eines Fabrikanten, die Mitte des 19. Jahrhunderts außerhalb des Ortskernes errichtet wurde.

Die spätklassizistische Putzfassade gliedert sich in sechs Achsen und erfährt durch Sockel, Stockwerk und leicht strukturiertem Mezzaningesims eine horizontale Gliederung. Die Fenster im Erdgeschoss, z.T. versehen mit einer farbigen Bleiverglasung, befinden sich im originalen Zustand. Im rückwärtigen Bereich schließen ein- und zweigeschossige Wirtschaftsbauten an. Die Giebelseiten sowie die Anbauten aus Backstein sind geschlämmt. Zur linken Seite schließt ein Wintergarten an.

Im Inneren des Gebäudes ist im Flurbereich ein farbig gemusterter Bodenbelag, mit schwarz-weiß karierter Umrandung vorhanden. Alle Türen sowie die Holztreppe im Erdgeschoss von quäliltätvoller Ausführung sind im originalen Zustand erhalten. Ebenso sind die Stuckdecken in den meisten Räumen noch vorhanden.

Bemerkenswert sind verschiedene Einrichtungsgegenstände aus der Erbauungszeit sowie zwei besonders hervorzuhebende Schränke mit Aufsatz und Schnitzwerk. Weiterhin sind verschiedene Marmoröfen im guten Zustand erhalten.

Die Villa, inmitten einer von altem Baumbestand umgebenen Anlage, ist mit zu den seinerzeit repräsentativsten Wohnhäuser der ehemaligen Stadt Boisheim zu zählen und somit Zeugnis für die demonstrative Bauweise der reicheren Bürger. Weiterhin ist das stattliche Anwesen in quälitätvoller Ausstattung sowie seinem zum größten Teil unveränderten Bestand von historischer Bedeutung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes Nettetaler Straße 14 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.