Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 109

 

Standort:

Streithöfe 1, D 47877  Willich

GPS:

5116' 03,3" N   06o 34' 57,0" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1827

Tag der Eintragung als Denkmal

13. Juli 1992

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Großgoertzhof in Willich

Denkmalbeschreibung

Die unter dem heutigen Namen Goertzhof (früher Gursthof) bekannte Hofanlage in der Honschaft Streithöfe (Willich 1) geht in seinen Ursprüngen bis in das 16. Jahrhundert zurück.

Aufgrund einer familieninternen Kontroverse (wahrscheinlich erbrechtliche Auseinandersetzung) wurde die Besitzung in ihrer Anbaufläche von damals 55 Hektar (=220 Morgen) in zwei flächengleiche arrondierte Großflächen von je 25 Hektar (=100 Morgen) sowie mehreren Streuparzellen von je 2 x 2,5 Hektar (= 10 bzw. 20 Morgen) unter zwei Anspruchsnehmern aufgeteilt, wobei die erwähnten kleineren Parzellen mehr oder minder willkürlich in ihrer bis heute gültigen Lage festgelegt wurden.

Aus dieser Teilung ergab sich die bis heute rechtlich nicht fixierten Bezeichnung in Groß- und Kleingoertzhof führte.

Während die Hofanlage im Gesamten gegen Ende des 18. Jahrhunderts bzw. zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch als Streuhof erschien, was auch durch die Kartographierung der damaligen Vermessungsingenieure Tranchot und von Müffling ersichtlich ist, verblieb der neu geschaffene Goertzhof in seiner bisherigen vorhanden Baustruktur, wogegen der sogenannte Großgoertzhof errichtet 1827, zu seiner heutigen Vierkanthofanlage auch ein neues Wohnhaus.

Architektonische Gestaltung und Materialverwendung entsprechen den herkömmlichen niederrheinischen Gepflogenheiten.

Das Haupthaus ist traufenständig mit 5 Achsen, wobei die mittlere Achse im Erdgeschoss als werksteinumrandete Haustür ausgebildet ist. Traufgesims und Ecklisenen sind prägnant ausgeführt.

Das linksseitig angebaute Gesindehaus ist ebenfalls 5-achsig und in der Dachführung um ein halbes Geschoss niedriger.

Relevant im denkmalschützerischen Sinne ist nur die ehemalige Stallung links, die zum Teil noch auffällige Wandverfliesungen aufweist.

Obwohl das Wohnhaus in den letzten Jahren durchbaut wurde, ist die Grundkonzeption des alten Grundrisses und der Ansichten erhalten geblieben

Das gilt für alle Kellerdecken (Tonnengewölbe), segmentüberdeckte Fenster-, Tür- und Toröffnungen, sowie für die gut erhaltenen Dachstühle.

Außerdem ist die baumbestandene Zuwegung (kanadische Eichen, jetzt ca. 50 Jahre alt) vor der L 26 bis zur Hofanlage in das Ensemble einzubeziehen.

Aus den genannten Gründen ist eine Unterschutzstellung aus siedlungs- und ortsgeschichtlichen Gründen erforderlich.